italienische Staatsbürgerschaft, Einbürgerung?
Ich bin italienische Staatsbürgerin, geboren in Deutschland, deutschsprachig aufgewachsen, beide Eltern Italiener und geboren in Italien. Ich möchte mich einbürgern lassen, wie läuft es dann mit meinem Kind?
Vater Deutsch, die deutsche Behörde sagt Kind kann deutsche aber auch italienische Staatsbürgerschaft besitzen, im italienischen Konsulat sagen die, laut Gesetz hat das Kind immer die Staatsangehörigkeit der Mutter. Bin ledig und alleinerziehend, sowie alleiniges Sorgerecht. Was ist nun richtig und was muss ich tun, dass wir alle die deutsch Staatsbürgerschaft besitzen? Ich soll beim Konsulat internationale Urkunden vorlegen, Vaterschaftsanerkennung etc alles erstmal auf deutsch und auf italienisch übersetzen lassen, um die Anmeldung beim Konsulat fortzuführen inkl. Kind, da wir in eine andere Stadt gezogen sind, (Hamburg).
Ich möchte aber dass meine Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, weil ich mich auch einbürgern lassen möchte. Mein Kind ist übrigens auch in Deutschland geboren. Ich habe eigentlich mit dem Land Italien nichts am Hut außer diese blöde Staatsangehörigkeit, die mir bei allem hier in Deutschland nur Probleme bereitet.
Vielleicht kann mir da eine Erfahrene bzw in seinem Fach wissende Person helfen, bitte keine Vermutungen, die höre ich in letzter Zeit sehr oft, aber da muss es doch eine offizielle Regelung für geben, kann ja nicht jeder machen so wie er will.
Herzlichen Dank schon mal vorab
5 Antworten
Die Sache ist meines Erachtens sehr einfach. Wahrscheinlich ist Dein Kind deutscher Staatsbürger (StB).
- Wenn der Vater zum Zeitpunkt der Geburt deutscher StB war, ist das Kind automatisch deutscher StB. Das müsste allerdings dokumentiert werden: Anerkenntnis der Vaterschaft, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (StA) des Vaters müssten vorgelegt werden.
- Wenn das Kind nach dem 31.12.1999 geboren wurde und Du bei seiner Geburt mindestens 8 Jahre legal in Deutschland gelebt hast (Duldung reicht nicht) dann hat Dein Kind die deutsche StA als Optionskind und braucht sich nach der derzeitigen Lage auch nicht zwischen der italienischen StA, die er von Dir hat. zu entscheiden. Aber das kann sich ändern.
Mein Vorschlag: Stelle einen Einbürgerungsantrag (wer zuständig ist, kannst Du bei der Gemeindeverwaltung erfragen). Beantrage, dass Dein Kind miteingebürgert werden soll, wenn es noch kein deutscher StB sein sollte. Dann seid Ihr beide Doppelstaatler, und alles ist gut.
Deine Kinder dürften, sobald die Vaterschaft eines Deutschen feststeht, die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Da du Italienerin bist, haben deine Kinder auch die italienische Staatsangehörigkeit. Sie sind also, nach entsprechendem Nachweis, Doppelstaatler.
Du kannst dich einbürgern lassen, die italienische Staatsangehörigkeit musst du nicht abgeben (§ 12 Abs. 2 StAG). Die Einbürgerungsregeln findest du in den §§ 8 bis 12 StAG.
Nach meiner Einschätzung ist es bei dir relativ einfach, dass du und deine Kinder Doppelstaatler werden.
Was ist nun richtig
was richtig ist kommt immer auf das land an, in dem du lebst.. wenn in deutschland, das deutsche staatsangehörigkeitsrecht und wenn in italien das italienische......
das Konsulat ist schon für dich zuständig; aber nur für Reisepass u. anderweitige Angelegenheiten. Nicht für die Einbürgerung
Das ist natürlich Unsinn. Auf den Wohnsitz kommt es überhaupt nicht an. Es gilt das Recht des Landes, um das es geht. Auch, wenn man Deutschland nie verlassen hat, kann es sein, dass man die Staatsangehörigkeit von X-Land hat, z.B. wenn man einen Elternteil mit dieser Staatsangehörigkeit hat und das Recht von X-Land das so vorsieht. Das gilt auch dann, wenn man nie einen Pass oder auch nur irgendeine Urkunde von X-Land hatte. Was richtig ist, schreibe ich in meiner Antwort.
Deine Kinder sind wie alt? Es kann möglich sein, dass Sie schon Anspruch auf das Geburtsortprinzip haben: https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/geburtsortprinzip/_node.html
http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html;jsessionid=8EADD94335497D5F311EC4476B940694.1_cid294
Ich schau mich dort mal um danke
Die italienische Staatsbürgerschaft wird man nicht so leicht los, selbst der Papst hat sie, obwohl er in Argentinien (von italienischen Eltern) geboren wurde. Das macht aber nichts. Du kannst Dich in Deutschland einbürgern lassen. Das Kind kann bis zur Volljährigkeit zwei Staatsbürgerschaften haben und dann entscheiden.
Wieso habe ich dann nicht zwei Bürgerschaften? Ich bin ja seit Geburt in Deutschland und habe hier studiert etc. kann ja nicht sein dass meine Kinder zwei Bürgerschaften haben müssen.
Was ist das für ein Gesetz? Schon komisch :-/
Leben tuhe ich ja in Deutschland also gilt für mich nicht das was das Konsulat mir sagt? Oder wie darf ich das verstehen?