Eine Frau hat mich betrogen um nach Deutschland zu kommen?
Hallo ich bin 23 Jahre alt.
Ich bin in Deutschland geboren, lebe in Deutschland und habe die deutsche Staatsbürgerschaft.
Ich habe mich mit einer Frau aus Jordanien verlobt, die Verlobungsphase hat sich auf ein Jahr ausgeweitet.
Am 12.01.2021 haben wir unsere Hochzeit in Amman gemacht.
Meine Frau kam über einen Ehegattennachzugsantrag nach Deutschland.
Drei Monate nach der Hochzeit, bekam meine Frau von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis.
Ich ging auf Arbeit, kam zurück nach Hause, ich habe meine Frau nicht gefunden.
Ich wollte heiraten um eine Familie zu gründen
Es stellte sich für mich heraus, dass ich betrogen wurde, der Frau ging es nur um Aufenthalt.
damit Sie auch Bescheid wissen die Frau hat mich verlassen, als Sie wusste, dass Sie schwanger geworden ist.
Meine Frage ist:
Mal angenommen ich verzichte auf die deutsche Staatsbürgerschaft, verliert die Frau dann automatisch Ihren Aufenthalt und wird abgeschoben.
Danke im Voraus
Liebe Grüße
Danke für die Antworten,
Ich habe eine Nachfrage
Mal angenommen ich verzichte auf die deutsche Staatsbürgerschaft, verrliert Sie automatisch Ihren Aufenthalt und wird abgeschoben.
Danke im Voraus
Liebe Grüße
5 Antworten
Wo soll dich die Frau denn betrogen haben?
Wenn sie nur „vorgibt“ von dir misshandelt worden zu sein, dann könnte das ein Ansatz für eine Klage gegen sie sein.
Wenn sie aber in einem Frauenhaus liegt (?), dann hört sich ihre Geschichte vermutlich völlig anders an.
Sie ist deine rechtmäßige Ehefrau, du bist der rechtmäßige Vater des ungeborenen Kindes.
Das einzige was du aktuell tun kannst, ist dich anwaltlich beraten lassen. Sie und das Kind (dürfen) aber in Deutschland bleiben. Sie macht auch nicht von den Sozialleistungen des Deutschen Staates Gebrauch, zunächst wirst du zur Kasse gebeten.
Mal angenommen ich verzichte auf die deutsche Staatsbürgerschaft, verrliert Sie automatisch Ihren Aufenthalt und wird abgeschoben.
Nach 23 Tagen diese Nachfrage?
Entweder du bist deutscher Staatsbürger oder nicht. Auf was solltest du verzichten können?
Wenn du zum Zeitpunkt der Eheschließung Deutscher warst, ist dein ehrliches Kind auch deutscher Staatsbürger und wird genauso wenig abgeschoben wie seine Mutter.
du wirst so oder so ein anwalt aufsuchen müssen. also brauchst du hier auf keine Antworten warten sondern such dir ein entsprechenden Anwalt und mach ein Termin aus
und was meinst du mit "mein Recht bekommen"? Die Frau ist schwanger. Soll sie jetzt wieder ausgewiesen werden? Mit Kind im Bauch, soll sie auf die Straße gesetzt werden und verhungern, soll sie zur Abtreibung gezwungen werden? Willst du Rache?
Es ist blöd gelaufen, wenn - falls - es so ist, wie du es beschreibst. Allerdings würde ich zu gerne jetzt die Version deiner Frau oder Exfrau hören.
Dein Schreiben hat für mich jedenfalls einen sehr unangenehmen Unterton. Deine Frau ist nicht dein Eigentum, aber diese Haltung ist leider zu vermuten. Du hast Geld investiert und willst einen GEgenwert haben?
"Deine Frau liegt im Frauenhaus." Sie liegt? Hast du sie derart zusammengeschlagen, dass sie nur noch liegen kann.
Hier sind keine Anwälte.
Was willst du denn erreichen? Dass sie zurück kommt? Aussichtslos. Dass du umgangsrecht bekommst? Schon eher. Allerdings sind Frauen im Frauenhaus, die Gewalt erlebt haben. Kannst du dich davon Freisprechen?
Der Sozialstaat springt übrigens immer nur nachrangig ein. Zuerst wärst du unterhaltspflichtig. Vermutlich hat sie außerdem ein Problem ihren Aufenthalt hier zu verlängern, wenn sie weniger als 1 Jahr hier ist.
". Wann behalte ich die Aufenthaltserlaubnis nach Trennung vom Ehegatten? Wenn der Ausländer in Deutschland mindestens 3 Jahre (mit Aufenthaltserlaubnis) die Ehe gelebt hat, wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert. Ist die Trennung vor Ablauf von 3 Jahren erfolgt, ist kein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden."
Hier geht es aber dann gar nicht mehr vorrangig um einen Aufenthaltstitel als Ehegattin eines Deutschen, sondern vorrangig um einen als sorgepflichtige Mutter eines deutschen Kindes.
In diesem Fall trifft das aber nicht zu
Ergaenzend dazu noch AufenthG § 31 Abs. 3:
Von der Voraussetzung des dreijährigen rechtmäßigen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 ist abzusehen, soweit es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, dem Ehegatten den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, es sei denn, für den Ausländer ist die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen. Eine besondere Härte liegt insbesondere vor, wenn die Ehe nach deutschem Recht wegen Minderjährigkeit des Ehegatten im Zeitpunkt der Eheschließung unwirksam ist oder aufgehoben worden ist, wenn dem Ehegatten wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung eine erhebliche Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange droht oder wenn dem Ehegatten wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Ehegatte Opfer häuslicher Gewalt ist.
Ob dies hier tatsaechlich der Fall ist, weiss ich natuerlich nicht. Der Aufenthalt der Frau im Frauenhaus legt eine derartige Vermutung aber schon recht nahe.
Ist fuer den Fortbestand des Aufenthaltsrechts aber wegen der Schwangerschaft mit einem deutschen Kind auch eher nebensaechlich.
Du hast keinerlei Besitzansprueche an deiner Frau. Sie darf dich selbstverstaendlich jederzeit verlassen. Als (zukuenftige) Mutter eines deutschen Kindes wird sie dann natuerlich auch ihren Aufenthaltstitel behalten und nach Ablauf einen neuen bekommen.
Ganz sicher nicht. Sie ist von ihrem deutschen Ehemann schwanger und das Kind wird die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzen. Als Mutter eines deutschen Kindes wird sie aber ganz sicher bis zu dessen Volljaehrigkeit auch einen Aufenthaltstitel bekommen und danach wahrscheinlich laengst Anspruch auf einen eigenstaendigen haben.