Verbuchung Grundstückskauf durch einen Bauträger

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist natürlich Erwerb von Umlaufvermögen und damit im weitesten Sinne "Wareneinkauf".

Aber die Bestandserfassung erfolgt üblicherweise am Bilanzstichtag durch körperliche Aufnahme.

Und dann ergibt sich durch Vergleich mit dem Bestand zum Vorjahr, ob eine Bestandserhöhung oder eine Bestandsminderung eingetreten ist.

Danke für den Stern Helmuthk

Vielen Dank für die Antworten. Habe den Sachverhalt wie folgt erfasst (SKR 03):

1) Kauf Grundstück: 3200 / Kreditor (Wareneinkauf ohne VSt-Abzug, da bebautes Grundstück später USt-frei verkauft wird).

2) Bestandserfassung am Bilanzstichtag: 3980 / 3950

3) Leistungen Dritter im Zuge der Bebauung des Grundstücks:

3100 (Fremdleistungen) / Kreditor bzw. 3140 / Kreditor (Bei Bauleistungen nach § 13b UStG)

4) Am Bilanzstichtag: Erfassung der Leistungen als "In Ausführung befindliche Bauaufträge":

7050 / 8975

Hi Koloss!

Genau richtig gedacht. Nur haben wir hier keine Bestandsveränderung. Der Warenbestand und das Konto Bestandsveränderung wird ja nur am Bilanzstichtag bebucht. Nämlich um den Warenbestand an die Inventur anzupassen. Und das Konto BV geht in die GuV ein um den Wareneinsatz zu berichtigen. Dadurch wird dem Saldierungsverbot auch gleich genüge getan.