Verbuchung der Gebühr für die Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung

2 Antworten

Auch im SKR 03 sollte es das Konto Gebühren geben. Im Notfall Beiträge umbenennen in Beiträge/Gebühren. Dann kommt auch der Ausweis in der GuV/EÜR an der richtigen Stelle. Bei Bilanzierung kann man allerdings noch über die Rechnungsabgrenzung diskutieren.

Ich würde dies auf Konto 4390 sonstige Abgaben buchen.