abgelaufene Lebensmittel abschreiben?

8 Antworten

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Schreibe die Waren auf, die vernichtet wurden. Am besten heftest Du daran auch Kopien der Belege der Abfallbeseitigung für diese Waren. So schützt Du Dich bei einer evtl. anfallenden Betriebsprüfung.

Genau auf das wollte ich hinaus. Vielen Dank für die Antwort. Beleg kann ich wohl keinen aufheben, da es sich um Oblaten handelt, die in die Biotonne kommen.

Wenn die Waren verdorben sind und du sie wegwerfen musst, werden sie abgeschrieben, ja. Wo genau ist das Problem? Du schreibst den Nettoeinkaufspreis ab (als Aufwendung), die Vorsteuer ziehst du ganz normal ab. Das Finanzamt interessiert sich höchstens dann dafür, wenn der Eindruck entsteht, dass das in Wirklichkeit verdeckte Privatentnahmen sind, also gar nix verdorben ist, du die Waren aber für dich nutzt.

Als Gewerbetreibender solltest du eigentlich ein Wenig mehr von der Buchhaltung verstehen ! Die Kosten der Waren sind doch im Einkauf als Ausgabe erfasst. was willst du denn noch ? Kannst du sie verkaufen, stehen den Ausgaben Einnahmen gegenüber. Kannst du sie nicht verkaufen, bleibt nur die Ausgabe. Ob du die abgelaufenen Lebensmittel (z.B. an die Tafel) verschenkst oder entsorgst, ist dir überlassen. Natürlich musst du den Verbleib der Ware dokumentieren. MwSt fällt natürlich nur bei einem Verkauf an.

Du wirfst die Ware weg und vermerkst, was weggeworfen wurde. Dieser Vermerk gehört zu den Buchhaltungsunterlagen.

Egal ob Du bilanzierst oder EÜR machst, den Aufwand hattest Du in beiden Fällen ja schon bei der Anschaffung, und durch die Tatsache das es im Müll landest, gibt es keine Einnahme dafür.

Natürlich müssen Lebensmittel, deren MHD abgelaufen ist, abgeschrieben werden. Das ist ganz normaler Geschäftsablauf. Versteuert werden doch nur Gewinne, also Einnahmen. Bevor Du solche Sachen aber entsorgst, solltest Du vielleicht versuchen mit einer sozialen Einrichtung (z.B. der Tafel) Kontakt aufzunehmen und die Sachen anbieten. Abgelaufenes MHD heißt doch nicht ungenießbar.