GWG
Ist eine Leiter, netto 64 Euro als ein GwG zu buchen? Oder sollte man das besser auf Betriebsbedarf buchen? Danke!
6 Antworten
GWG heißt "Geringwertiges Wirtschaftsgut" und ist in der 0er Klasse des Kontenrahmens zu buchen, wo auch alle anderen aktivierten Anlagegüter wie z. B. Büromöbel zu suchen sind. Ein Geringwertiges Wirtschafgut ist ein Anlagegut, das eigenständig genutzt werden kann. So ist z. B. ein Monitor, obwohl er nur wenig kostet, nicht eigenständig nutzbar, also nur mit einem Computer zusammen. Der Kommentar von Funki1969 ist totaler Quatsch und zeugt von einem absoluten Laien.
Kommt darauf an, ob für GWG ein eigenes Konto bebuchbar ist. Guck doch mal in den Kontenrahmen. Evtl. hat das Kto. "Betriebsbedarf" noch ein Unterkonto "GWG".
Hallo, so viel ich weiß, liegt die Obergrenze für GWGs bei 410€-alles darunter muss direkt als Abschreibung gebucht werden.(also auch die Leiter, da sie selbstständig genutzt werden kann.
Also für 2009 gilt, von 60,01 - 150,00 auf Direktabschreibung gleich in den Aufwand, was über 150,01 - 1000,00 ist auf einen Sammelposten, der wird dann auf 5 Jahre abgeschrieben. AB 2010 gilt man kann direkt auf Abschreibung 4985 und 4989 SKR03 buchen. Oder man entscheidet sich für den Sammelpool, dabei muss man aber bleiben. LG
Hallo Ollie, klar ist es Betriebsbedarf 4980 oder besser Werkzeug 4985, weil es unter 100 EUR kostet.