Preisgrenze für Abschreibung (nicht GWG)?

2 Antworten

Wenn das Wirtschaftsgut nur im Zusammenhang mit einem anderen Wirtschsftsgut genutzt werden kann, ist es zu dessen Anschaffungskosten hinzuzurechnen. Da gibt es (in der Theorie) auch keine Geringfügigkeitsgrenze. In der Praxis würden man in vielen Fällen, das Objektiv bei diesem Wert trotzdem als sofort abzugsfähige Betriebskosten abziehen.

SM500 
Fragesteller
 16.03.2020, 19:19

Momentan geht es um ein Objektiv im Wert von 530 € Brutto

destinyy  16.03.2020, 19:51
@SM500

In dem Fall wird es mit der AfA abgeschrieben.

Deutschland, die GWG Grenze ist seit 2018

unter 250 € Sofortabschreibung ohne Verzeichnis

251€ - 800 € netto Sofortabschreibung mit Verzeichnis.

ab 1.000 € würde ich als eigenes Anlagegut aktivieren

801 € - 1.000 € Poolabschreibung

destinyy  16.03.2020, 19:49

Nicht ganz. Bis 250€ stimmt schon, aber nicht 251€. Es sind 250,01€ bis 800€ und dann 800,01€ bis 1.000€

Poolabschreibung kannst du auch schon ab 250,01€, sowie AfA

kreuzundquerxxx  16.03.2020, 19:53
@destinyy

ja, das meinte ich - danke schöööön