Umwandlung von GWG zu "normalem" Anlagevermögen

5 Antworten

Ich denke mal, dass die Einordnung richtig war. Denn das Kalibrierungsgerät kann ja wohl nicht nur für einen Monitor verwendet werden. Also ist es unabhängig von einem bestimmten Monitor und somit selbständig nutzbar. Die andere Frage ist, wie hoch die Netto- Anschaffungskosten waren. für die Jahre 2008, 2009 lag die Grenze für die Behandlung als Geringwertige Wirtschaftsgüter bei 150,00 €. Bei Anschaffungskosten bis 1.000,00 € galt die Regelung für die "Poolabschreibung", also die Bildung von Sammelposten. Ab 2010 ist die Grenze für die GWG wieder bei 410,00 €. Es bleibt aber das Wahlrecht zwischen der Sofortabschreibung oder der Poolabschreibung Hier muss ganz einfach geprüft werden, was über die Jahre günstiger ist.

Wie hoch waren die Anschaffungskosten?

Welche Variante wird für 2011 gewählt: Pool oder alte Regelung?

Mein Beitrag von eben bitte ignorieren:

Wenn die AK für das Anlagegut im Jahre 2010 zwischen 150,01 + 1.000 € betrugen, muß das zwingend in die Poolabschreibung, da Du das Wahlrecht ausgeübt hast. Egal wie sonst die Abschreibungsdauer wäre.

Man darf nicht einzelne Anglagegüter unterschiedlich behandeln. Enweder alle Pool oder alle nach der alten Regelung

Nachträglich darf das Anlagegut nicht wieder in eine andere Methode überführt werden.

Daher muß das zwingend so bleiben.

Bitte beachten: die Grenze von 150,00 € für die GWG galt nur für Anschaffungen in den Jahren 2008 und 2009, also nur für 2 Jahre. Davor und danach galt und gilt die Grenze von 410,00 €.

@Helmuthk

Nein, ab 2010 hat man Wahlrecht Pool oder alte Regelung...

Ich danke euch allen. Da das nicht mehr geändert werden darf und es wohl doch alleine nutzbar ist, bleibt es im Sammelposten.

Lass es. Zum Einen darf der Sammelposten nicht mehr verändert werden während seiner Laufzeit, zum Anderen müsste dann auch die Erklärung 2010 neu erstellt werden.