Verboten+Strafbar?

10 Antworten

Verboten ist etwas, das man nicht darf. - Aufgrund eines Gesetzes oder Regeln.

Strafbar ist etwas, wofür man, wenn man etwas Verbotenes tut, bestraft werden könnte. Zum Beispiel: Morden ist strafbar und man wird bestraft, indem man ins Gefängnis kommt.

Alles, was strafbar ist, ist auch verboten. Aber nicht alles, was verboten ist, ist auch strafbar.

Strafbar ist nur das Verhalten, das im Gesetz ausdrücklich unter Strafe gestellt wird. Typische Formulierung dafür ist: "... wird mit Freiheitsstrafe [oder mit Geldstrafe] bestraft". Im Strafgesetzbuch (StGB) wird die Strafandrohung jeweils direkt in Verbindung mit dem Verhalten mitgeteilt. Im sogenannten Nebenstrafrecht werden teilweise zunächst bestimmte Verbote in einigen Paragraphen mitgeilt, während am Ende des Gesetzes dann eine zusammenfassende Vorschrift steht, in denen die Zuwiderhandlung gegen diese Verbote dann unter Strafe gestellt wird.

Zur Verdeutlichung einige Beispiele:

Im Strafgesetzbuch:

  • § 303 Abs. 1 StGB - Sachbeschädigung:

Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  • § 249 StGB - Raub:

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Im Nebenstrafrecht:

  • § 71 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in

1. § 69 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 3 oder Nummer 4 Buchstabe a,

2. § 69 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b oder Nummer 4 Buchstabe b oder

3. § 69 Absatz 3 Nummer 21, Absatz 4 Nummer 1 oder Absatz 5 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die sich auf ein Tier oder eine Pflanze einer streng geschützten Art bezieht.

In diesem Fall muss man also, um zu wissen, was überhaupt bestraft wird, noch die dort zitierten Normen heranziehen, in denen das Verbot festgelegt ist. Nehmen wir einmal eins der dort zitierten Verbote:

§ 69 Abs. 2 Nr. 1 a):

Ordnungswidrig handelt, wer

1. entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 1

a) einem wild lebenden Tier nachstellt, es fängt oder verletzt oder seine Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt oder beschädigt.

Jetzt wissen wir immer noch nicht, welches das konkrete Verbot ist. Dafür müssen wir also in § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG hineinschauen:

Es ist verboten,

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

An diesem Beispiel lässt sich auch gut erklären, was der Unterschied zwischen "verboten" und "strafbar" ist: Es ist nach dem zitierten Gesetz verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten usw. (was besonders geschützte Arten sind, steht übrigens in § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG, der auf bestimmte Verordnungen verweist, in denen diese Tiere aufgelistet sind). Wenn man jetzt gegen dieses Verbot verstößt, heißt das aber noch nicht direkt, dass man sich auch strafbar gemacht hat.

Zuerst gilt, dass, wer gegen dieses Verbot verstößt, eine Ordnungswidrigkeit begangen hat - er muss also ein Bußgeld zahlen. Klassische Ordnungswidrigkeiten tauchen im Straßenverkehr auf - zu schnelles Fahren etc. Es gelten im Straßenverkehr Verbote, und wer gegen diese verstößt, handelt ordnungswidrig, hat sich aber im Regelfall noch nicht strafbar gemacht. Die Ordnungswidrigkeit ist also so etwas wie der kleine Bruder der Straftat - nicht ganz so schlimm, deswegen gibt es auch nur ein Bußgeld und keine Geld- oder Haftstrafe.

Aber zurück zu unserem Beispiel: Strafbar ist das verbotene Verhalten nur dann, wenn es sich bei dem Tier nicht nur um eine besonders geschützte Art, sondern sogar um eine streng geschützte Art handelt (was das genau ist, kann man auch im Gesetz und den dazugehörigen Verordnungen nachlesen).

Also: Es gibt ein Verbot. Und wer dagegen verstößt, handelt in unserem Beispielsfall ordnungswidrig. Und nur, wenn noch eine weitere Voraussetzung hinzukommt, ist dieses Verhalten dann sogar strafbar.

Darüber hinaus gibt es auch Verbote, die noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit bedeuten. Es gibt nämlich auch Verbote im Zivilrecht. Ein Beispiel ist die "verbotene Eigenmacht", § 858 BGB. Es ist verboten, durch sein Verhalten den Besitz eines anderen zu stören oder dem anderen diesen Besitz zu entziehen. Es ist also beispielsweise verboten, die Ausfahrt eines Hauses längere Zeit komplett zuzuparken, sodass der Besitzer mit seinem Auto nicht mehr herausfahren kann. Konsequenz eines Verstoßes gegen das Verbot ist aber nur, dass der Zuparker beispielsweise die Abschleppkosten ersetzen muss, wenn der Besitzer einen Abschleppwagen ruft, um aus seiner Ausfahrt herauszufahren. Der Zuparker muss aber keine Strafe oder ähnliches zahlen.

Verbote können auf viele Weisen entstehen. Manche Eltern verbieten beispielsweise ihren Kindern Süßigkeiten zu essen. Verbote können u.a. gesetzlich, kulturell oder auch familiär entstehen.

Strafbar ist es, wenn es einen entsprechenden Tatbestand z.B. im Strafgesetzbuch gibt. Umgangssprachlich auch z.B. bei Ordnungswidrigkeiten.

So ist jede Straftat verboten, aber nicht jedes gebrochene Verbot ist eine Straftat.

Strafbar: es kann dafür eine Strafe verhängt werden

verboten: es ist nicht erlaubt, du darfst es nicht tun.

Selbstmord zum Beispiel ist in Deutschland verboten, aber nicht strafbar.

Wenn etwas verboten ist, dann darf man das nicht tun. Aber nicht immer ist ein Verstoß gegen ein Verbot mit Strafe bedroht. Nicht jede Sanktionsmöglichkeit wird juristisch als "Strafe" definiert.