Verbindliche Bestellung Gebrauchtfahrzeug rückgängig machen?
Mein Sohn, 19 Jahre, Azubi im 1. Lehrjahr zum Berufskraftfahrer hat gestern Abend ein Gebrauchtfahrzeug angesehen, dass ihm gut gefallen würde und eine Probefahrt gemacht. Danach hat er eine Verbindliche Bestellung über dieses Fahrzeug unterschrieben. Das Auto soll 15.493 € kosten, die wohl mit 195 €/Monat über 95 Monate finanziert werden sollen. Mit Zinsen wären das knappe 19.000 €. Der Händler hat weder Lohnabrechnungen verlangt noch danach gefragt, ob der Bub sich das überhaupt leisten kann. Nun, nachdem er eine Nacht darüber geschlafen und mal nachgerechnet hat, was er überhaupt noch monatlich übrig hat, hat er festgestellt, dass die monatlichen Raten nicht langfristig zu stemmen sind. Was kann er nun machen, um da heile raus zu kommen? Liefertermin ist laut dem Schrieb der 23.03.2017.
7 Antworten
Der Vertrag ist nun gültig. Der Händler wird eventuell gegen eine satte Entschädigung von dem Vertrag zurücktreten.
Nächstes mal, überlegt ihr vorher, was sich der Sohn leisten kann.
Dein Sohn hat eine verbindliche Bestellung unterschrieben. An diese muss er sich auch halten. Da gibt es kein Rücktrittsrecht. Hat er aber gemeinsam mit der Bestellung einen Kreditvertrag unterschrieben, hat er ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. In diesem Falle für beide Verträge.
Wenn er erst jetzt hinterher einen Kreditantrag stellt, kann er diesen zwar widerrufen, die Bestellung bleibt jedoch bestehen.
Keine seriöse Bank gibt einem Azubi im ersten Lehrjahr einen Kredit in der Höhe von über 15.000,- Euro.
Vertrag ist Vertrag. Bei Rücktritt ca. 15 % Schadenersatz für den Händler. Dein Sohn hat dann aber auch, hoffentlich, etwas gelernt.
Da kann er gar nichts machen. Vertrag ist Vertrag. Es wäre reine Gutwilligkeit des Verkäufers, wenn er sich auf einen Rücktritt einlässt. Und selbst wenn, wird er sich zumindest die bisherigen Unkosten und den entgangenen Gewinn holen wollen.
Ohne konkrete Angaben ist das schwer zu sagen.
Laut BGB hat dein Sohn, sofern privat gekauft wurde, ein 14-tägiges Widerrufsrecht des Kreditvertrages. Mit Widerrufen des Kreditvertrages dürfte auch der Kaufvertrag hinfällig werden.
Bzgl. des Kaufvertrags müsstet ihr schauen, was genau in dem Vertrag vereinbart wurde.
Danke, an den https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html habe ich nicht gedacht.
Was mir eben noch aufgefallen ist: Das Auto hat 120 KW lt Kfz-Schein. In der Bestellung steht, dass er 132 KW haben soll. Könnte man nicht aufgrund falscher Angaben im Kaufvertrag zurück treten?
Aus einem deiner Kommentare:
Es wurde noch kein Kreditvertrag gemacht, nur die Bestellung.
Das ist der GAU. Das Auto muss bezahlt werden, aber die Finanzierung ist noch unklar..
Den Kreditvertrag kann dein Sohn widerrufen. Vielleicht findet sich einer mit günstigeren Konditionen.
Der Kaufvertrag gilt unabhängig vom Kreditvertrag, kann nicht gekündigt und muss erfüllt werden.