Ordentliche Absage einer Kfz.-Kaufabsicht
Hallo,
gerne hätte ich zu meiner folgenden Frage eine verbindliche Auskunft: Ich habe bei einem Kfz.-Händler ein Auto bestellt. Laut Kfz.-Kaufvertrag bin ich 6 Wochen an diesen gebunden, was ja auch o. k. ist. Wann endet jedoch diese 6-wöchige Kaufverpflichtung mit dem Folgetag der abgelaufenen 6 Wochen? Und, wie trete ich, um keinen Fehler zu machen, von meiner (danach) nicht mehr bindenden Kaufabsicht zurück? Schriftlich per Post, E-Mail oder Fax?
Nein, um die Frage vorwegzunehmen, geht aus den “Interna“ der „Verbindlichen Bestellung“ (so heißt das Schriftstück wörtlich), nicht hervor. Hier ist lediglich die Rede von 6 Wochen Bindung an diese unterschriebene Vereinbarung.
Ja, meine Ausdrucksweise mag sich vielleicht etwas banal anhören (lesen), aber ich möchte halt keinen Fehler machen und versuche so deutlich und verständlich rüberzukommen, wie es geht.
Vielen dank für eure Mühe im Vorhinein!
4 Antworten
Der Händler wird nicht so dumm sein, die Frist verstreichen zu lassen, ohne Dir Dein Auto zu beschaffen, wenn doch, ist er selber Schuld! Am Tag nach Ablauf der Frist - Ausstellungsdatum des Vertrages -, ist der Vertrag abgelaufen und Du hast keine weiteren Pflichten. Nimm Dir einen Zeugen mit oder zeichne das Telefongespräch auf.
Wenn das Auto innerhalb der sechs Wochen eintrifft, musst du es abnehmen.
Nach 6 Wochen kannst du es noch abnehmen, wenn du das willst. Eine Erklärung mit Hinweis darauf, dass die 6 Wochen abgelaufen sind und Du deshalb das Auto nicht mehr abnehmen willst, gibst Du am besten per Einschreiben mit Rückschein ab, falls der Händler eine Willenserklärung vor Ort nicht akzeptiert.
Wenn Du das Auto auf keinen Fall mehr willst, rede mit dem Händler. Durch reden konte schon so manches gütlich geklärt werden.
Hallo
Dieses Angebot ist für zb 6wochen verbindlich ! Wenn dieser Wortlaut , dann handelt es sich um die Konditionen des Vertrages ! Nicht um die Dauer des Vertrages ! Nach den 6wochen , könnten sich die Konditionen ändern .
Gruß mike
Wenn der Händler dir innerhalb dieser Frist das Auto liefert, musst du es auch abnehmen. Wenn die Lieferung jedoch nicht möglich sein sollte, wird der Händler dir rechtzeitig eine Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin schicken. Auch dann kannst du von der "verbindlichen Bestellung" nicht zurück treten.
Hallo,
ja, es kam 2 Wochen vor Ultimo eine Auftragsbestätigung mit der Änderung. Nun ist der Juni 2013 als Liefertermin genannt. Eine 3-wöchige Lieferverzögerung.Vorher war von Mai/Juni 2013 die Rede. Was heißt eigentlich "VERBINDLICH"? Reicht denn hier nur die vage Ankündigung des voraussichtlichen Liefertermins? Kann ich, nach nun abgelaufenen verbindlichen 6 Wochen Wartezeit, auf einen festgelegten Liefertag hinweisen und bitten?
Na siehst du, es gibt noch seriöse und kundenfreundliche Autohändler. Nenne doch bitte mal die Marke, wenn du möchtest. Würde mich mal interessieren.
Hallo,
sorry, ist zwar schon etwas her, jedoch: der Händler hat mich anstandslos vom Kaufvertrag (ohne Problem) vom Kaufvertrag entbunden!
Diesen Händler kann ich wirklich empfehlen!