Hagelschaden bei Vorführwagen nach verbindlicher Bestellung

2 Antworten

zuerst solltest du dich um die fehlenden agbs kümmern und dann würde ich mal sagen dass du dir einen anwalt nimmst, klar es ist höhere gewalt und der händler kann ncihts dafür allerdings muss er mit solchen einbußen rechnen und würde auch am preis schrauben wenn man ihm ein auto anbietet welches schon repariert wurde aufgrund solcher schäden..

Die verbindliche Bestellung ist schon der Kaufvertrag. Du hast ein Auto gekauft in einem Zustand von vor 2 Wochen. Dieser Zustand ist nun nicht mehr vorhanden, somit bist du auch nicht verpflichtet dieses Fahrzeug noch abzunehmen. Eine fachgerechte Reparatur kannst du akzeptieren, musst es aber nicht. Auch ein weiterer Preisnachlass ist ein "muss" des Händlers. Die Wertminderung ergibt sich aus dem Gutachten für die Versicherung. Ist der Händler zu Zugeständnissen nicht bereit (eine Tankfüllung ist ein Witz), kannst du problemlos von der Bestellung zurück treten. Da das von mir hier keine Rechtsberatung ist, solltest du dich bei der Verbraucherzentrale oder dem ADAC beraten lassen.