Hagelschaden bei Vorführwagen nach verbindlicher Bestellung
Hallo, ich habe vor 2 Wochen eine verbindliche Bestellung für einen neuen Pkw unterschrieben. Es handelt sich dabei um einen Vorführwagen, Erstzulassung 28.02.13, 80 km. Als unverbindlicher Liefertermin wurde mir der 15.08. genannt. Außer der Bestellung habe ich bis heute nichts weiter unterschrieben.
Nun gab es am Sonntag ein schlimmes Unwetter mit golfballgroßem Hagel beim Händler. Mein Wagen stand draußen, deswegen bin ich gestern vorbei gegangen und siehe da, einige Dutzend Beulen auf Dach und Motorhaube. Der Verkäufer versicherte mir, der Wagen werde wie neu gemacht – Teile ausgetauscht, lackiert, etc. Auf meine Frage, ob wir dann noch mal über den Preis reden könnte, da der Schaden m.E.n. eine Wertminderung darstellt und “wie neu” eben nicht gleich “neu” ist, antwortete er sehr schnell und knapp mit “Nein, da kann ich nix mehr machen”! Er würde aber seine Chefin fragen, ob sie evtl. eine Tankfüllung springen lässt.
Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, einen Wagen mit derartiger Beschädigung zu fahren, sofern diese fachmännisch repariert wurde, aber dass er einen Preisnachlass kategorisch ablehnte, regte mich doch ziemlich auf. Da kann ich auch einen ganz neuen Wagen bestellen und krieg dem zum selben Preis, dafür aber ohne Schaden.
Ich wollte erst die AGBs zur Hilfe ziehen, aber genau die beiden Seiten wo die drauf stehen, fehlen auf meiner Kopie der Bestellung...
Was habe ich nun für Möglichkeiten? Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf einen Preisnachlass, ggfs. auch mit Einsicht in das Gutachten, was sicherlich für deren Versicherung erstellt werden muss? Ich gehe davon aus, dass ich auch vom Vertrag zurücktreten kann, da mir der Händler den Wagen eben nicht mehr wie bestellt liefern kann?
Danke im Voraus!
2 Antworten
zuerst solltest du dich um die fehlenden agbs kümmern und dann würde ich mal sagen dass du dir einen anwalt nimmst, klar es ist höhere gewalt und der händler kann ncihts dafür allerdings muss er mit solchen einbußen rechnen und würde auch am preis schrauben wenn man ihm ein auto anbietet welches schon repariert wurde aufgrund solcher schäden..
Die verbindliche Bestellung ist schon der Kaufvertrag. Du hast ein Auto gekauft in einem Zustand von vor 2 Wochen. Dieser Zustand ist nun nicht mehr vorhanden, somit bist du auch nicht verpflichtet dieses Fahrzeug noch abzunehmen. Eine fachgerechte Reparatur kannst du akzeptieren, musst es aber nicht. Auch ein weiterer Preisnachlass ist ein "muss" des Händlers. Die Wertminderung ergibt sich aus dem Gutachten für die Versicherung. Ist der Händler zu Zugeständnissen nicht bereit (eine Tankfüllung ist ein Witz), kannst du problemlos von der Bestellung zurück treten. Da das von mir hier keine Rechtsberatung ist, solltest du dich bei der Verbraucherzentrale oder dem ADAC beraten lassen.