Vaterschaftsfeststellung frage?

6 Antworten

Diese wird nicht fallen gelassen. Es wird zu einer Verhandlung kommen. Sehr wahrscheinlich wird der Richter dann einen Vaterschaftstest anordnen. Kommt da raus, dass er der Vater ist, wird dies auch so eingetragen und er kann Unterhalt zahlen. Wenn er abstreitet, dass es sein Kind ist, vermute ich mal nicht, dass er danach Interesse am Kind haben wird. Diese Entscheidung steht ihm auch zu, da kann auch ein Richter nichts machen. Ich vermute, es geht eh nur um den Unterhalt. Dazu isser dann verpflichtet, ihn zu zahlen.

Sylvie89 
Fragesteller
 23.03.2021, 17:50

Hat jetzt Stellung genommen und behauptet, er sei jedes Mal beim Geschlechtsverkehr derart alkoholisiert gewesen, dass er sich nicht daran erinnern kann und auch zweifelt, überhaupt in der Lage gewesen zu sein denn Akt durch zu führen. Ich bin sprachlos über derartige lügen und auch sprachlos, wie man sich selbst so bloßstellen kann. Außerdem, behauptet er es käme noch ein weiterer Mann in Frage mit dem ich regen Kontakt in der Zeit geführt hätte. Aber dieser Mann war nur ein Kumpel mit dem ich ab und zu unterwegs war.

Sein Anwalt hat beantragt die vaterschaftsfeststellungsklage zurückzuweisen.

Kann das passieren?

Istdochegal96  23.03.2021, 18:08
@Sylvie89

Kann natürlich passieren, aber der Richter wird auf dich eingehen, wenn du felsenfest davon überzeugt bist, dass er der Vater ist.

Er Hat jetzt Stellung genommen und behauptet, er sei jedes Mal beim Geschlechtsverkehr derart alkoholisiert gewesen, dass er sich nicht daran erinnern kann und auch zweifelt, überhaupt in der Lage gewesen zu sein denn Akt durch zu führen. Ich bin sprachlos über derartige lügen und auch sprachlos, wie man sich selbst so bloßstellen kann. Außerdem, behauptet er es käme noch ein weiterer Mann in Frage mit dem ich regen Kontakt in der Zeit geführt hätte. Aber dieser Mann war nur ein Kumpel mit dem ich ab und zu unterwegs war.

Sein Anwalt hat beantragt die vaterschaftsfeststellungsklage zurückzuweisen.

Kann das passieren??

Stellungnahme heißt, dass die Gegenseite sich dazu äußern kann. Es wird ja vor Gericht geklärt, sofern er es weiterhin verneint. Es kann ja aber auch sein, dass er die Vaterschaft anerkennt. Dann ist es ja geklärt.

Stellungnahme, er kann sich dazu äußern. Das wird vor Gericht gehen, dort wird per Urteil ein Vaterschaftsgutachten verlangt, dem er sich nicht entziehen kann.

Der nimmt Stellung, streitet weiter mit Begründung ab.

Dann wird ein Vaterschaftstest angeordnet.