Jugendamt lehnt Unterhaltsvorschuss ab?

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Nicht der wo mehr verdient. Der Vater ist unterhaltspflichtig u die Mutter leistet Unterhalt in Form von Betreuung und Ernährung. Frage ist jetzt wie,alt ist das Kind?

11

hmmm ab 12 zahlen die nicht mehr und wenn du verheiratet bist oder Du schon 72 Monate Vorschuß bekommen hast.

@chrissimelissa

mit 11 lohnt sich die Klage ja wohl eh nicht mehr, weil der UV ja wirklich ab 12 Jahren eh endet. Danach gibt es ja eh nichts mehr, wenn du genug verdienst und nicht unter H4 faellst.

Koennte natuerlich eine Nachzahlung geben, wenn du gewinnst, aber das steht auf sehr wackeligen Fuessen.

Wenn ihr das sog. "Wechselmodell" ausübt, so erbringt ihr beide sowohl den Natural- als auch den Barunterhalt für das Kind. Dann müsste ggf. der besser verdienende Elternteil Unterhalt an den anderen Elternteil für das Kind zahlen (in dem Fall also ggf. du an den Kindsvater...).

Nur, wenn du nachweisen würdest, dass du allein der "betreuende Elternteil" bist, wäre der Mann barunterhaltspflichtig.

Ist er aber nicht "leistungsfähig", so kann kein Titel gegen ihn erstellt werden, mit dem du den Unterhalt einklagen könntest.... (Allerdings würde dann eine "erhöhte Erwerbsobliegenheit" für ihn zutreffen, könnte vom Gericht ggf. ein "fiktives Einkommen" für ihn festgelegt werden, nach dem der Unterhalt tituliert würde...., was du dann aber erstmal anstreben müsstest...)

Unterhaltsvorschuss wird gezahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht "leistungsfähig" ist oder den Unterhalt trotz Leistungsfähigkeit verwehrt - und dann maximal für 72 Monate und höchstens bis zum 12. Geburtstag des Kindes.

Da aber grundsätzlich beide Elternteile unterhaltspflichtig sind, könnte vom eigentlich "nur" betreuenden bei entsprechend hohem Einkommen erwartet werden, auch noch den Barunterhalt (zumindest anteilig) zu erbringen....

Unterhalt und Unterhaltsvorschuss gibt es nicht, wenn man sich gemeinschaftlich um das Kind kuemmert, also als sogenanntes Wechselmodell.

Was bedeutet denn konkret, er kann sein Kind "immer" sehen? Das ist ja eine sehr lasche Formulierung. Wer betreut denn das Kind, betreut ihr es nachzu haelftig oder gar gemeinsam? Verbringt er die meiste Zeit bei dir und seinem Kind? Wie genau ist das aufgeteilt?

Lebt das Kind fast zur Haelfte bei ihm, also z.B. entweder eine Woche hier, eine Woche da, oder So - Mi hier, Do -Sa dort?

Der Vater meines Sohnes koennte sein Kind auch immer sehen, aber er tut es nie. Der Satz sagt daher erst mal gar nichts darueber aus, wie der Alltag wirklich aussieht.

Ist es eben so, dass ihr ein entweder ein Wechselmodell betreibt oder der Vater sich eben hauptsaechlich bei euch aufhaelt, dann waere der Unterhaltsvorschuss ausgeschlossen. Denn dann geht man davon aus, dass man sich auch die Kosten des Kindes teilt, entweder, weil jeder das Kind anteilig betreut oder weil man ja sowieso immer zusammen haengt, auch wenn man nicht zusammen wohnt.

Dann waere die Trennung eben nur scheinbar durch getrennte Wohnungen herbeigefuehrt. Wenn man eh fast den ganzen Tag zusammen hockt, wenn auch nur dem Kind zuliebe, dann wird das wohl als Scheintrennung ausgelegt. Fuer eine echte Trennung gibt es Gruende und dann will man danach nicht mehr jeden Tag zusammen treffen, vielmehr verbringt dann jeder getrennt Zeit mit seinem Kind. Der Vater kommt dann vielleicht mal abends vorbei, um eine gute Nacht Geschichte vorzulesen oder bleibt nach dem zurueckbringen noch 10 Minuten, , um wichtiges zu besprechen, man feiert den Geburtstag gemeinsam, aber mehr halt auch eben nicht an gemeinsamer Zeit zu dritt.

Ist der Vater halt eh fast die ganze Zeit in der Wohnung von Mutter und Kind, wird man von einer Scheintrennung ausgehen, um sich Sozialmittel zu erschleichen. Vielleicht um dein Einkommen in einer Bedarfsgemeinschaft nicht angerechnet zu bekommen. In diesem Fall macht eine Trennung auch keinen Sinn, dann kann man gleich zusammen wirtschaften in einer Wohnung, notfalls mit getrennten Zimmern. Dann wuerde der Vater ja auch mehr H4 erhalten mit Kind, falls das Einkommen der Mutter nicht zu hoch ist.

Und auch beim Wechselmodell bekaeme der Vater mehr H4.

Ob eine weitere Klage Sinn macht, wage ich zu bezweiflen, wenn das schon so entschieden wurde. Die genauen Lebensumstaende bei euch kenne ich ja nicht, um das beurteilen zu koennen. Aber ich denke schon, dass der Grund fuer die Ablehnung irgendwo dazwischen liegt.

Frag deinen Anwalt, ob er Sinn darin sieht, er kennt die Umstaende und Rechtslage.

 

Ich bin richtig getrennt und muss auch den Unterhalt meiner Kinder alleine aufbringen, weil der UV laengst aufgelaufen ist.


 

Ja, er kann sein Kind immer sehen was sich aber bei ihm nach Lust und Laune zwischen Mal 5 Minuten vorbei schauen oder mal einen Ausflug machen oder manchmal Wochenlang garnicht blicken lassen richtet.
Wohnen auch in verschiedenen Städten usw..

@Rebax3

dann fuehre doch Regeln ein, dass er sich zumindestens ankuendigen muss. Das waere auch fuer das Kind besser, damit es sich auf was verlassen kann. Nach Lust und Laune von ihm bedeutet Frust und schlechte Laune fuer dich und das Kind.

Hast du eine Aufstellung gemacht, wann er bei dir zu Hause ist und wann mit dem Kind unterwegs und die bei Gericht eingereicht? Wenn er wirklich so selten bei dir anwesend ist und sein Kind sieht, dann haette man UV nicht ablehnen duerfen.

In diesbezueglichen Urteilen ist immer von fast haelftiger Betreuung die Rede, also auf alle Faelle weit ueber die ueblichen 4 Tage pro Monat hinaus gehend, wenn UV oder Unterhalt abgelehnt werden.

Hast du denn schon versucht, beim Vater gerichtlich Unterhalt durchzusetzen, sprich hast  du ihn auf Unterhalt verklagt? Das müßte doch der erste Schritt sein, statt sich erst an den Steuerzahler zu wenden.

Wie gesagt, der Vater lebt von harz4, was soll ich denn da einklagen?

@Rebax3

Einen H4 Empfaenger kann man nicht auf Unterhalt verklagen, er ist nicht leistungsfaehig, daher muss er nicht zahlen.

@Rebax3

Wovon lebst du jetzt mit dem Kind? Hast du eigenes Einkommen? Ich finde die Begründung, er würde sich kümmern, auch nicht ausreichend. Hat das Gericht mit derselben Begründung abgehnt was steht denn da im Bescheid oder Urteil?

Möglicherweise kannst du Wohngeld (Wohngeldamt) bekommen oder mit ALG2 (Jobcenter) aufstocken. Spätestens, wenn das Kind 12 ist, mußt du das ohnehin, dann gibts keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Wenn du ALG2 jetzt beantragen würdest/könntest, was natürlich von deinem Einkommen abhängt, müßten sich die Ämter streiten, ob die die Unterhaltskasse oder das Jobcenter fürs Kind aufkommen muß, zunächst.

Die Bürokratie in DE ist einfach gruselig.