Notfrist vom Landesgericht abgelaufen, nächster Schritt?
Guten Tag,
kurz zur eigentlichen Situation: mein Vater hat sich letztes Jahr ein Auto gekauft und schon nach 4 Monaten (nach langem hin und her mit dem Autohändler) Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags erhoben. Grund: unter anderem gefälschte Papiere und Falschangaben zum Zustand des Autos. Leider ist er auf einen klaren Betrug reingefallen. Es geht um ein Streitwert von 9.300 Euro.
Es war von vorne rein klar das er diese Klage gewinnen wird. Bestätigt vom Anwalt und später auch vom zuständigen Richter.
Nachdem mein Vater schon ein Gerichtstermin wahrgenommen hat, bei dem der beklagte nicht erschienen ist, wurde ein Versäumnisurteil ausgesprochen mit einer Notfrist von 2 Wochen.
Der beklagte hat weder Einspruch erhoben noch sich überhaupt irgendwie gemeldet und hat diese Notfrist einfach ignoriert. Mittlerweile sind 4 Wochen seit dem Ablauf der Notfrist vergangen, und mein Vater weiß einfach nicht mehr weiter. Meine einzige Unterstützung die ich ihm geben kann, ist die Hoffnung dass irgendjemand Ahnung oder Erfahrungen mit sowas schon gemacht hat und mir hier vielleicht eine Antwort geben könnte.
Was wäre denn nun der nächste Schritt?
Was wäre im Falle das der beklagte (Autohändler) einfach abgehauen ist? (Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber wäre durchaus möglich.)
Und ist es normal das dass Gericht so viel Zeit verstreichen lässt, ohne sich zu dem weiteren Ablauf zu äußern, obwohl es um eine seit 4 Wochen abgelaufene Notfrist geht?
Ich bedanke mich im Voraus, und wünsche euch einen schönen Tag!
4 Antworten
Das Gericht ist raus.
Ihr habt ein Urteil und Titel. Dieser ist Rechtskräftig.
Nun müsst Ihr (oder beauftragt der Anwalt) den Gerichtsvollzieher.
Am besten mal beim Amtsgericht bei Euch anrufen und mit dem Gerichtsvollzieher sprechen.
Du musst zwischen Straf- und Zivilrecht unterscheiden. Der Termin beim LG war sicherlich wegen der Betrügereien des Verkäufers, also dass er dafür bestraft wird.
Davon hat dein Vater rein gar nichts.
Dein Vater braucht Zivilrecht, damit er sein Geld zurück bekommt.
Zum Gerichtsvollzieher ist der nächste Schritt, wenn ihr eine vollstreckungsfähige Ausfertigung des VUs habt. Das Urteil ist ja mittlerweile rechtskräftig.
Dein Vater hat doch einen Anwalt. Der wird jetzt sicherlich mahnen etc. Zahlen muss doch eh der Händler. Und wenn er Händler ist, dann hat er auch genügend pfändbares Eigentum.