Vater zahlt seit ca. 20 Jahren keinen Unterhalt, was tun?

10 Antworten

Nein, dass ist nicht möglich.

Zwar sind die anderen Antworten hier leider nicht richtig, wenn sie damit argumentieren, dass vor dem 18. Geburtstag die Mutter zuständig gewesen wäre. Das allein hindert nicht, nach Eintritt der Volljährigkeit auch den Unterhalt aus der Zeit der Minderjährigkeit nachzufordern. Aber es gibt den Grundsatz, dass Unterhalt maximal für ein Jahr rückwirkend gefordert werden kann. Der Grund ist einfach: Unterhalt soll dazu dienen, den aktuellen Lebensbedarf zu decken, aber nicht der Vermögensbildung. Der Lebensbedarf für z.B. April 2019 kann aber nicht mehr gedeckt werden, wenn der April 2019 schon vorbei ist. Du kannst nicht im Jahre 2022 das Essen verdrücken, welches Du Dir im Jahre 2019 nicht leisten konntest.

Ist es denn möglich, den entgangenen Kinderunterhalt, der über diese ganzen Jahre (ca. 20 Jahre) nicht gezahlt wurde, rückwirkend einzuklagen?

Nein.

Der Unterhalt für ein minderjähriges Kind muss vom Erziehungsberechtigten gefordert werden, also deiner Mutter.

Da du schon volljährig bist, ist das nicht mehr möglich, denn rückwirkend kann da nix eingeklagt werden, wenn es nie gefordert wurde.

Du bist mittlerweile auch mit deiner Ausbildung fertig, also nicht mehr unterhaltsberechtigt. Auch hier kann rückwirkend nichts gefordert werden, der Zug ist abgefahren.

Ist es denn möglich, den entgangenen Kinderunterhalt, der über diese ganzen Jahre (ca. 20 Jahre) nicht gezahlt wurde, rückwirkend einzuklagen?

Das ist nur in Ausnahmefällen möglich. Geregelt ist das in §1613 BGB. Eine Ausnahme liegt für den Zeitraum vor in dem der Unterhaltsberechtigte:

a) aus rechtlichen Gründen oder
b) aus tatsächlichen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen fallen,
an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war.

Wenn man den Unterhalt hingegen einfach nicht geltend mach, verfällt er, da er ja nicht benötigt wird.

Meine Mutter hat sich nie getraut, gerichtlich den Unterhalt einzuklagen.

Das würde nur eine Rolle spielen, wenn tatsächlich eine Erpessung vorliegt.

Woher ich das weiß:Recherche

"Ist es denn möglich, den entgangenen Kinderunterhalt, der über diese ganzen Jahre (ca. 20 Jahre) nicht gezahlt wurde, rückwirkend einzuklagen? "

Nein.

Du könntest sowieso bis zu deinen 18. rein gar nix einklagen, weil deine Mutter die Unterhaltsberechtigte war.

Für deine Forderungen gehen 3 Jahre maximal rückwirkend (also wenn du zuletzt vor 3 Jahren unterhaltsberechtigt warst, dann gibts eh nix mehr)

ichweisnix  26.02.2022, 18:06
weil deine Mutter die Unterhaltsberechtigte war.

Falsch. Den Unterhaltsanspruch hat das Kind. Das ändert aber nichts daran, das die Mutter den Unterhaltsanspruch nicht geltend gemacht hat.

nein selbstverständlich ist es nicht möglich rückwirkend irgendwas zu erklagen. wenn deine mutter drauf verzichtet hat, ist das ihre sache und damit ist der fall beendet.

so ärmlich könnt ihr nicht gelebt haben, wenn sie sich durch jahrelanges sparens ihres einkommens heute ein haus leisten kann.

deine schulden kommen aus deinem unvermögen mit geld umzugehen. wende dich an eine schuldnerberatungsstelle und lerne dort deine schulden zu tilgen. wenn du umziehen willst musst du eben sparen bis du es dir leisten kannst.