Werden Unterhaltszahlungen bei Befreiung von Zuzahlungen berücksichtigt?
Hallo miteinander,
meine Frage wäre, ob der gezahlte Unterhalt bei Berechnung der Belastungsgrenze berücksichtigt wird? Zur Sache: Ich, länger Krank seit einem Schlaganfall, zahle von meinem Krankengeld Unterhalt für 3 Kinder, da ich nicht erwerbstätig bin bleiben mir nur 770€ . Werden meine Unterhaltszahlungen in irgendeiner weise berücksichtigt wenn ich eine Befreiung von Zuzahlung bei der Krankenkasse beantrage. Sicher habe ich einen höheren Bruttolohn aber meine Kids bekommen vom Netto ordentlich Geld und ich muss meine Pillen und Pysios zahlen. Und das von 770€.
Hat hier jemand schon Erfahrungen mit der Fragestellung oder weiß einer damit bescheid.
LG Fehu
2 Antworten
Nein, dies wird nicht berücksichtigt. Man geht von Deinen Bruttoeinnahmen als Berechnungsgrundlage aus. Was Du alles von Deinen Einnahmen privat bezahlst, egal ob Kindesunterhalt oder die Rate für ein Immobiliendarlehen, ist einzig allein Deine Sache.
Hallo Darloree, was Kunterbund23 geschrieben hat ist absoluter Quatsch. Unterhaltszahlungen müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden. mfg Toddy