Unterhalt für in Pflege gegebenes Kind

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Pflegefamilie erhält grundsätzlich Unterhalt für das Kind, und zwar in Form des Pflegegeldes vom Jugendamt. Außerdem Kidnergeld, wen der Anspruch besteht (familienähnliche Dauerpflege). Die leiblichen Eltern sind ihren Kinder gegenüber natürlich unterhaltspflichtig, aber im Normalfall nicht fähig, Unterhalt zu zahlen. Sollten Unterhaltszahlungen geleistet werden (das ist selbstredend einkommensabhängig, und Einkommen ist meistens außer den Transferleistungen ALGII oder Sozialhilfe, nicht vorhanden), werden diese beim Pflegegeld angerechnet, ebenso wie jedes andere Einkommen (Halbwaisenrente, Ausbildungsgehalt, eventuelle Erbzahlungen, was es da so alles gibt).

Wenn der Anspruch auf Kindergeld bei den leiblichen Eltern entfällt (s.o.) entfällt natürlich auch der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte.

Ich hatte bis zum heutigen Tag allerdings nur leibliche Eltern, die noch nie erwerbstätig waren und denen die Existenz einer Lohnsteuerkarte auch fremd war.

Zufällig habe ich erst letzte Woche genau wegen sowas mit dem Jugendamt telefoniert. Wenn man unterhaltsfähig ist, zahlt man den fälligen Betrag natürlich weiter - ans Jugendamt. Das sollte bei euch auch so sein. Wohin genau gezahlt werden muss, sagt man dir sicher gerne. Denn das Kind kostet ja auch weiter. Mit dem Unterhalt ist noch lange nicht der Betrag abgedeckt, den das Kugendamt für ein Pflegekind oder für einen Heimplatz ausgeben muss. Aber mit der Unterhaltszahlung verringern sich die Kosten des Staates fürs Kind!

Ob man einen Bescheid bekommt kann ich jetzt leider nicht sagen. Nachfragen beim Amt macht schlauer^^

wOZU SOLLEN eLTERN EINEN kINDERFREIBETRAG BEKOMMEN; WENN DAS kIND GANZ WOA NDERS VERSORGT WIRD: WAS SOLL DAS DENN ??

Der Kinderfreibetrag wird grundsätzlich versagt, da kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht, da die Pflegefamilie dieses erhält.(vgl. ESTG) Wie würde es sich aber verhalten, wenn Unterhalt zu zahlen wäre? Kannst Du mir darauf eine Antwort geben?