Vater zahlt keinen Unterhalt, muss mit Arbeit anfangen?
Moin,
also ich befinde mich in folgender Situation.
Ich lebe bei meiner Mutter, habe dieses Jahr mein Abi gemacht und fange in diesem WS an zu Studieren.
Zu meinem Vater haben wir keinen Kontakt, und ich denke er zahlt absichtlich den Unterhalt immer erst viel zu spät. Manchmal auch ein halbes Jahr nicht. Meine Anwältin muss diese fehlenden Beträge dann immer wieder Zwangsvollstrecken.
An sich ist das nicht so schlimm weil wir keine all zu großen Geldprobleme hatten, doch mit dem beginn des Studiums wird es doch nervig.
Während des Studiums wäre ich eigentlich auf langsam auf verlässliches Geld angewiesen. Semestergebühren, Equipment und einfach generell Geld haben während des Studiums wäre schon gut.
Da ich mich nicht darauf verlassen kann, das mein Vater in naher Zukunft regelmäßig zahlt, möchte ich nebenbei jobben, um mir mein Studenten leben zu finanzieren, und meine Mutter finanziell nicht zu sehr zu belasten (Sie tut sehr viel für mich).
Wenn ich arbeite, wird der Unterhalt meines Vaters ja eigentlich gekürzt, so dass er weniger zahlen muss. Hier muss ich jedoch arbeiten, da ich sein Geld nicht verlässlich erhalte und es immer n halbes Jahr zu spät bekomme (das letzte was ich erhalten habe war eine Nachzahlung im Mai für den November-Januar, und es fehlen noch viele Beträge von früher, insgesamt schuldet er uns noch um die 3000 euro).
Wird der Unterhalt den ich vom Ihm zukünftig nachträglich erhalte auch gekürzt, weil ich gezwungenermaßen arbeiten muss?
Muss ich Ihm meine Tätigkeit melden?
Mfg
CSH
4 Antworten
Und der Unterhalt ab 18 wurde berechnet?
Und dein BAföG Antrag wurde abgelehnt?
Denn BAföG ist vorrangig zu beantragen. Und ab 18 musst du dich selbst um deinen Anspruch kümmern.
Kindergeld und BAföG werden voll angerechnet.
Also solltest du dich erstmal um einen BAföG Antrag kümmern... Und sollte dein Vater sein Einkommen nicht nachweisen (wollen), dann füllst du Formblatt 8 aus. Das ist eine Vorausleistung und das Amt ärgert sich dann mit den Eltern ab. Du kannst in Ruhe studieren und das Amt prüft dann, ob und wer von den Eltern Unterhalt zahlen kann und müsste...
Das Formblatt 8 ist lediglich für das BAföG, wenn die Eltern die Mitarbeit verweigern oder eben nicht zahlen, obwohl sie laut BAföG Bescheid noch bzw. Alles zahlen müssten.
Damit man in dem Fall das Ganze eben nicht übers Gericht laufen lassen muss (dauert teilweise ewig) ist das Formblatt 8. Man bekommt das volle BAföG und das Amt wendet sich an die Eltern um zu schauen was es dort zu holen gibt.
So kann man selbst in Ruhe studieren und das Amt geht notfalls vor Gericht gegen die Eltern (bzw. den unwilligen Elternteil).
Falls dein Vater also die Mitarbeit z.B. beim BAföG Antrag ablehnt, dann Formblatt 8 ausfüllen. Ihm wird dann Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und du bekommst schon mal Geld.
https://www.bafoeg-rechner.de/bafoeg-antrag/bafoeg-formblatt-8.php
Da er das immer wider macht frage diene Anwältin ob nicht das Jugendamt das vorstrecken kann und sich von ihm wieder holt!
Oder noch besser wäre das dein Unterhalt Direkt von seinem lohn gepfändet wird bzw erst gar nicht an ihn geht und direkt von seinen Chef an dich geschickt wird!
Das was er nicht gezahlt hat kann nicht angerechnet werden!
hole dir ein titel und lass ihn pfänden!
Problem ist das ich volljährig bin, da macht das Jugendamt nicht mehr mit
Das geht nur wen die das auch so gesagt haben ! Aber in dem fall lass seinen lohn monatlich pfände das sollte auch gehen und du hast nicht ständig so viele kosten für deinen Anwalt und dem Gericht den denn Vaterscher scheint zu denken er kann für immer so weitermachen!
Baföf kan man auch nur zb fürs studieren beantragen bzw dein Vater müsste ja auch seinen verdienst da offen legen! Das will er sicher auch nicht! Das kannst du aber erzwingen per anwalt!
Das Jugendamt ist ab 18 raus, das streckt auch nichts vor (Uhv nur bis 17), die beraten lediglich noch, tun aber nichts, da ist die Anwältin zuständig.
Hast du Bafög beantragt? Ist vielleicht eine gute Alternative zum Arbeiten. Und wenn dein Vater die notwendigen Angaben nicht (rechtzeitig) rausrückt, kannst du das dem Amt dann so mitteilen. Das wird sich dann direkt mit deinem Vater in Verbindung setzen. Die sind da eigentlich recht kompetent.
Bafög habe ich noch nicht beantragt. Denke aber der Betrag sollte nicht so hoch sein, da ich noch bei meiner Mom lebe. Welchem Amt soll ich das Mitteilen ? (bin Volljährig)
BAföG-Amt
Ich meine das es die Möglichkeit gibt das das Jugendamt in vorkasse geht und dein Erzeuger dann ans Amt zahlen muss - quasi das Amt als eine Art sicherer „Zwischenhändler“
Frag mal deine Anwältin - zumindest zu meiner Zeit (sorry, schon etwas her! War das noch so)
Die Möglichkeit gibt es für Volljärige definitiv NICHT. Und war auch nie so.
Danke, dass wusste ich nicht. Dann werde ich mit jetzt erstmal um mein BAföG kümmern, und meine Anwältin darüber in Kentniss setzen. Der Unterhalt ab 18 bis zum Schulabschluss wurde berechnet. Muss dann durchs BAföG wohl neu berechnet werden.
Das Amt würde sich um falle von Formblatt 8 aber nicht um mein Unterhalt kümmern oder? Dafür bräuchte ich weiterhin meine Anwältin vermute ich mal.