unterhalt wegen bafög kürzen?

2 Antworten

Nein, nicht kürzen, komplett streichen. Wenn denn das St.-Werk Deinen Bedarf leistet, ist ja alles gut. Viel Glück.

Vergiß nicht ein Stipendium zu prüfen, deren Leistungen sind meist besser!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ein Titel müsste entsprechend abgeändert werden bzw. an den Unterhaltsschuldner zurück gegeben werden wenn kein Anspruch mehr besteht.

Der Unterhalt wird am bereinigten Nettoeinkommen BEIDER Elternteile berechnet. Zuerst muss allerdings BAföG beantragt werden. Auch das komplette Kindergeld gilt als Einkommen.

BAföG und Unterhalt sind zwei völlig verschiedene Geschichten und so muss nach dem BAföG Antrag erstmal gesehen werden on nach Unterhaltsrecht überhaupt noch Bedarf ist. Beim BAföG spielt das Kindergeld z.B. keine Rolle, beim Unterhalt allerdings schon.

Und wenn der BAföG Rechner nun schon um die 480 Euro ausspuckt, dann bleibt wenig Spielraum für weitere Unterhaltszahlungen durch die Eltern. Da müsste das Einkommen sehr hoch sein, was aber wieder einnem BAföG Anspruch wiedersprechen würde.

Also zuerst den BAföG Antrag ausfüllen und mit den entsprechenden Unterlagen einreichen, sowie den Bescheid abwarten und dann mit konkreteren Angaben hier nochmal nachfragen...