Wie viel Geld sollte man als Student bekommen?
Liebe Community,
ich studiere seit einigen Semestern und bekomme Unterhalt von meinen Eltern. Meine Mutter zahlt mir monatlich das Kindergeld (219€) und 200€. Mein Vater zahlt mir auch ca. 200€. Im Monat habe ich dann ca. 624€ zur Verfügung wovon noch 370€ Miete fällig werden und 40€ Handygebühren. Bafög kann ich nicht beantragen weil meine Eltern scheinbar zu viel verdienen. Denkt ihr dass es genug Geld ist um zu überleben oder ist es zu wenig? Hätte ich Anspruch auf mehr Geld?
Mit bleiben dann ca. 212€ für den Rest des Monats im Essen, Kosmetik etc zu kaufen
Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen
9 Antworten
Wenn du alleine wohnst, dann beträgt der Betrag der dir zusteht (in der Theorie) 860 Euro. Allerdings ist BAföG vorrangig zu beantragen. Und genau das solltest du vielleicht auch mal machen. Mit einem "vielleicht verdienen sie zu viel" ist dir nicht geholfen.
Sollte sich dann heraus stellen, dass du kein BAföG bekommst oder nur einen Teil des Betrages oder eben gar nichts, dann wären die Eltern wieder dran.
Und hier findet die Berechnung nach BGB statt. Es muss als erstes geschaut werden wie hoch das durchschnittliche bereinigte Netto pro Elternteil ist um ermitteln zu können wer was zahlen kann und muss.
Sollten deine Eltern allerdings schon beim BAföG Antrag mauern und ihre Unterlagen nicht raus rücken, dann stelle einen Antrag auf Vorausleistung zum BAföG. Dann "ärgert" sich nämlich das Amt mit den Eltern ab.
Stelle deinen Eltern in Aussicht, dass sie mit BAföG am Ende nur das Kindergeld weiterreichen müssen und somit keine finanziellen Verpflichtungen hätten, wenn der Antrag durch geht. Oder eben weniger zahlen müssten, wenn er nur in Teilen durch geht.
Welche Alternative hast du außer zu Arbeiten? Willst du deine Eltern verklagen?
Ich will keinen verklagen, ich bin meinen Eltern dankbar für den Unterhalt und ich sollte auch arbeiten gehen um mehr Geld zu haben. Die Frage war nur ob es ausreicht oder ob mir mehr Geld zustehen würde. Bis jetzt komme ich damit halbwegs aus, da ich gut mit Geld umgehen kann. Und Semester Gebühren oder so müssen die mir zahlen. Alleine hätte ich kein Geld dazu
Habe ich IRGENDWO geschrieben, du sollst deine Eltern verklagen?
Nicht du. Derjenige der die Antwort geschrieben hat. Das war auf @Urgewalt1982 bezogen
Er hat, einen BAföG-Antrag stellen, oder ein Stipendium prüfen.
Der Höchstsatz für Studierende mit eigenem Hausstand liegt bei 867 Euro (Baföghöchstsatz), wenn dein Bafög Antrag also abgelehnt wurde, sind deine Eltern zumindest auf dem Papier in der Lage, dir Unterhalt in dieser Höhe zu geben.
Allerdings werden bei der Bafög Berechnung bei weitem nicht alle Kosten der Unterhaltspflichtigen angerechnet. Du solltest das Gespräch mit deinen Eltern suchen, deine Sachlage erklären und abklären, in wie weit sie dich noch mehr unterstützen können und in wie weit du in der Lage bist, selbst teilweise für deinen Unterhalt arbeiten zu gehen.
Wenn dein studium dir nicht ermöglicht selbst für deinen unterhalt aufzukommen, vollzeit etc. hast du ein recht auf Unterhalt, einklagbar sind sogar über 800€. Den genauen betrag weiß ich grad nicht.
Wenn du immer knapp bei kasse bist und zb ein minijob nicht machbar ist kannst du mehr verlangen, da hast du ein recht drauf
Ich studiere Vollzeit. Nächstes Semester bin ich im Praktikum und bekomme dann 300€ zusätzlich ausgezahlt von der Praxisstelle. Deswegen wird es die nächsten Monate ein wenig besser. Aber trotzdem möchte ich wissen ob das was meine Eltern mir zahlen zu wenig ist und ich theoretisch mehr haben sollte. Das Studium ist auch meine erste Ausbildung nach dem Schulabschluss. Arbeiten könnte ich theoretisch aber wegen corona konnte ich keinen Job finden.
Naja, du hast eben ein recht auf mehr, und das geld das du bekommst ist schon wenig. Aber im studium hat man halt auch meistens wenig geld. Ob wenig oder zu wenig häng also voll davon ab, wie du damit zurecht kommst, umd ob es dir im zweifelsfall n streit mit deinen eltern wert ist, wenn sie nicht mehr zahlen wollen
Kein Recht, woher auch?
Kein Antrag auf BAföG, keine Recht auf Unterhalt, so der BGH.
Das verstehe ich nun nicht, es wurde nicht einmal ein Antrag gestellt, aber es steht schon fest, es gibt nichts? Was ist mit Formblatt 8?
Schade, dass zudem ein Stipendium abgelehnt wurde.
Für mich kommt Dein Bedarf vom Studierendenwerk, also sollte ein Antrag her.
Warum diese Leistung im Vergleich zu einem Hartzer so gering ausfällt, bleibt auch mir verborgen.
Viel Glück!
Es war nichtmal nötig einen Antrag zu stellen, da man leicht im Internet ausrechnen kann, ob man einen Anspruch hat oder nicht.
Das wusste ich noch nicht, dass das Internet die Zahlungen der Eltern kennt.
Die von Dir behauptete Lücke aber trotzdem nicht sieht.
Ich kenne zudem keine Eltern, die sich mit den läppischen Pauschalen nach dem BAföG abspeisen lassen. Wenn Unterhalt, dann nach dem deutlich besseren BGB.
Manchmal soll es ja helfen, vor der Klage mit den betreffenden Personen zu SPRECHEN.