Ausbildung zum Rettungssanitäter (3 Monate), erlischt Unterhaltspflicht bei Abschluss?
Folgende Problematik: Mein Vater zahlt zur Zeit noch Unterhalt für mich. Ich bin 21 und habe jetzt mein Abi beendet. Da ich meinem Studium eine Ausbildung vorschieben muss( nicht ausreichender NC), habe ich mich um eine Ausbildung als Rettungssanitäter gekümmert. Jetzt ist die Frage, erlischt die Unterhaltspflicht für meinen Vater, obwohl diese Ausbildung nur 3 Monate dauert? Denn würde ich direkt studieren, müsste er bis zu meinem 27. Lebensjahr bzw. Vollendung des Studiums noch zahlen.
Vielen Dank im Voraus :)
2 Antworten
Wenn du durch deine Tätigkeit Geld verdienst, kannst du für deinen Unterhalt doch selbst aufkommen.
Bei Aufnahme des Studiums lebt dein Anspruch dann wieder auf.
Genau das wollte ich wissen, klar während der Ausbildung kann ich selbst für meinen Unterhalt aufkommen, aber im Anschluss im Studium wäre das schwierig.
Danke für die Antwort
Wenn du genug Geld verdienst hast du keinen Anspruch auf Unterhalt... SObald du dieses Geld nichtmehr verdienst (=Zeit des Studiums) hast du sehrwohl wieder diesen Anspruch!