Ausbildung zum Rettungssanitäter (3 Monate), erlischt Unterhaltspflicht bei Abschluss?

2 Antworten

Wenn du durch deine Tätigkeit Geld verdienst, kannst du für deinen Unterhalt doch selbst aufkommen.

Bei Aufnahme des Studiums lebt dein Anspruch dann wieder auf.

Cuj24 
Fragesteller
 24.06.2016, 14:39

Genau das wollte ich wissen, klar während der Ausbildung kann ich selbst für meinen Unterhalt aufkommen, aber im Anschluss im Studium wäre das schwierig.

Danke für die Antwort

Wenn du genug Geld verdienst hast du keinen Anspruch auf Unterhalt... SObald du dieses Geld nichtmehr verdienst (=Zeit des Studiums) hast du sehrwohl wieder diesen Anspruch!