Als Student "überleben"?

Wie kommst du darauf, dass du den Befög-Höchstsatz bekommst, nur weil du keine Zeit für einen Minijob hast?

Höchstsatz nicht, aber ziemlich nah dran. Mutter hat im vorletzten Jahr relativ wenig verdient, Vater zahlt unzureichenden Unterhalt.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

BAföG ist vorrangig zu beantragen.

Wenn du einen Antrag auf Vorausleistung stellst, dann prüft das Amt für dich die Einkommensverhältnisse der Eltern und holt sich ggf. das Geld von ihnen wieder.

Solltest du allerdings den vollen BAföG Satz bekommen, dann sind deine Eltern unterhaltstechnisch raus. Denn mit eigener Wohnung stehen dir nach Unterhaltsrecht 860 Euro inkl. Kindergeld zu. Beim BAföG wird das Kindergeld nicht als Einkommen gewertet.

Wie kommst du bei deinem Vater jetzt auf ca. 600 Euro Unterhalt? Würde er wirklich so viel zahlen müssen, dann wäre sein Einkommen ja mehr als gut und die Wahrscheinlichkeit, dass du überhaupt BAföG bekommst fast gleich Null.

Aber wie gesagt: erst BAföG, dann ggf. Unterhalt.

Unterhaltsrecht und BAföG sind zwei völlig verschiedene Geschichten die auch unterschiedlichen Berechnungen unterliegen. Und selbst wenn du kein BAföG bekommst, heißt es noch lange nicht, dass deine Eltern überhaupt unterhaltsverpflichtet wären.

Würdest du jetzt selbst vor Gericht ziehen, dann kann dein Vater dich darauf verweisen, dass du einen BAföG Antrag vorrangig zu stellen hast. Ist dies nicht passiert, dann kann das Gericht es dennoch als fiktives einkommen bei dir zugrude legen.

Der Antrag auf Vorausleistung ist also auf jeden Fall die bessere Wahl. du kannst entspannt studieren und das Amt prüft, ob deine Eltern Unterhaltsverpflichtet sind und leistungsfähig.

Wer bekommt derzeit das Kindergeld? Hast du hier bereits einen Abzweigungsantrag gestellt? Wobei: solange es dein Vater bekommt und er dir Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zahlt, hast du keinen Anspruch darauf.

Und wieso zahlt dein Vater überhaupt "freiwillig"? Weiß er, dass du kein BAföG bekommen würdest? Deine Mutter ist nicht leistungsfähig? Also hat sie unter 1400 bereinigtem Netto im Monat?

Naja, momentan siehts folgendermaßen aus:

Ich bin 19, wohne (noch) bei meiner Mutter, sie erhält das Kindergeld und die Unterhaltszahlungen von meinem Vater (sind geschieden und leben getrennt). Wie das mit dem Sorgerecht aussieht, kann ich nicht genau sagen, müsste nochmal nachfragen. Jedenfalls hab ich zu meinem Vater gar keinen Kontakt (abgesehen von schriftlichem) und ihn auch schon seit mindestens zehn Jahren nicht gesehen.

Er zahlt jetzt seit über einem Jahrzehnt nur 280€ an Unterhalt. Müssten laut Düsseldorfer Tabelle weitaus mehr sein. Die Mittel hat er auf jeden Fall, er besitzt eine eigene IT-Firma. Seine Finanzen will er aber wie gesagt nicht offenlegen.

Nun werde ich wegen meines Studiums demnächst umziehen und mir eine eigene Wohnung suchen müssen, die voraussichtlich bei 350-450€ liegen wird. Selbst mit dem Bafög-Höchstsatz (den ich wahrscheinlich sowieso nicht bekommen werde) würde es da glaube ich echt knapp werden. Da ich vorerst, wie gesagt, vielleicht nicht die Möglichkeit haben werde, einen Minijob auszuüben, wäre ich ziemlich am Ar... 😅

@P2661

Ab 18 sind BEIDE Elternteile unterhaltsverpflichtet. Im Grunde hätte dein Vater den Unterhalt dann sofort einstellen können und müssen, da neu berechnet werden muss. Der Unterhalt geht dann direkt ans "Kind". Das Kindergeld wird voll angerechnet. Du musst ihm nachweisen, dass du ein Studium beginnst und ihm den abschlägigen BAföG Bescheid als Kopie geben. Genauso wie du ihm die Einkommensunterlagen deiner Mutter geben musst und ihr die seinen. Sie müssen ja nachrechnen können jeweils, dass der errechnete Unterhalt stimmt. Im Grunde zahlt er mit den 280 Euro derzeit ggf. eh schon zu viel... Und wie gesagt: ab Studienbeginn ist vorrangig BAföG zu beantragen.

Wenn du den BAföG Höchstsatz bekommst und deine Mutter dir das Kindergeld weiterleitet, dann hast du ca. 1000 Euro. Mehr kommt nicht zusammen, es sei denn du gehst arbeiten nebenbei.

@Kessie1

Hm okay, danke.

Wenn ich aber nicht den Höchstsatz bekomme, sondern z.B. 700€, müssten meine Eltern ja so viel zahlen, bis der Höchstsatz (also momentan 861€) zusammenkommt, oder? Dürfte ich in dem Fall dann keinen Cent mehr von meinen Eltern bekommen, da man mir ansonsten das Bafög kürzen würde?

Also "kurz" gesagt: Man hat als Student nichtmal das Recht bzw. die Möglichkeit, mehr als 1000€ im Monat zur Verfügung zu haben, während man Bafög bezieht? In dem Fall wäre ich extrem enttäuscht von Deutschland 😅

@P2661

Der Höchstsatz im Unterhaltsrecht mit eigener Wohnung beträgt 860 Euro. Wenn du 700 Euro BAföG bekommst und 204 Euro Kindergeld, dann sind die Eltern raus...

Wenn du 500 Euro BAföG bekommst und 204 Euro Kindergeld, dann wären es 704 Euro. Also Differenz 156 Euro. Und die werden je nach Einkommen der Eltern gequotelt. Würden deine Eltern jeweils gleich viel verdienen und hätten ein identischen bereinigtes Netto, dann zahlt Jeder die Hälfte...

Man hat als Student nichtmal das Recht bzw. die Möglichkeit, mehr als 1000€ im Monat zur Verfügung zu haben, während man Bafög bezieht? In dem Fall wäre ich extrem enttäuscht von Deutschland 

Doch - man kann arbeiten nebenbei. Das machen Millionen von Studenten!

Und wieso enttäuscht von Deutschland? Erstmal gibt es hier überhaupt BAföG, was ja nun auch zum Teil der Steuerzahler aufbringt und zum Anderen sind deine Eltern für dich zuständig und nicht der Staat...

Und viele Studis wohnen in WGs, was das Ganze nnochmals günstiger macht. Vielleicht solltest du deine Ansprüche etwas überdenken?! Oder du gehst deine Mutter anbetteln wenn es mit deinem Vater nicht gut läuft... Vielleicht möchte sie mehr arbeiten damit es dir gut geht...

@Kessie1
Dürfte ich in dem Fall dann keinen Cent mehr von meinen Eltern bekommen, da man mir ansonsten das Bafög kürzen würde?

Wenn du den Höchstsatz bekommst und das Kindergeld, dann müssen deine Eltern dir nichts mehr zahlen. Was deinem Vater offensichtlich auch entgegen kommen würde...

@Kessie1

Vielen Dank für deine ausführlichen Antworten :)

Wenn du den Höchstsatz bekommst und das Kindergeld, dann müssen deine Eltern dir nichts mehr zahlen. 

Müssen nicht. "Dürften" die aber? Der Einkommensnachweis im Antrag bezieht sich ja nur auf das vorletzte Jahr. Meine Mutter hat aber mittlerweile einen neuen Job (höheres Gehalt) und würde mich auch so unterstützen wollen.

@P2661

Sie dürfen selbstverständlich ;-). Aber warte doch erstmal den Antrag ab. Vielleicht verdienen deine Eltern eh zu viel und du bekommst kein oder wenig BAföG. Du solltest beide Elternteile auffordern bei der Antragstellung behilflich zu sein. Ist ja auch in ihrem Interesse.

@P2661

Vorsicht, die vom Studierendenwerk können in Dein Konto schauen, und wenn dort vom Mutter Stütze zu sehen ist, kürzen die sofort, so in meinem Fall.

Ich bekam dann eben in bar und gut ist.

@schleudermaxe

Dabei geht es allerdings um Erwerbseinkommen. Und darum, ob ein Student Vermögen hat. Das was die Eltern einem zusätzlich geben ist irrelevant. Nur darf man eben über die Vermögensgrenze nicht hinweg kommen.

Egal, wie hoch der Unterhalt von Deinen Eltern ist: Du musst ihn nicht im  BAföG Antrag angeben! Das  BAföG Amt interessiert die Höhe dieses Unterhalts nicht!
Allerdings musst Du angeben, welches Einkommen Du im  Bewilligungszeitraum verdienen wirst, z.B. durch einen  Nebenjob oder Mieteinkünfte etc. Außerdem musst Du Unterhalt angeben, der NICHT von Deinen Eltern kommt, z.B. von Deinem geschiedenen Ehepartner.

https://www.meinbafoeg.de/kindergeld-und-bafoeg/

@Kessie1

Okay super, danke. Hast mir auf jeden Fall mehr geholfen, als die Dame in der "Hotline" des Studierendenwerks, die mich wegen des nahenden Feierabends wohl schnell abwimmeln wollte 😅

@Kessie1

Nicht so ganz, eigenes Erlebnis:

Bedarf in voller Höhe für das Kind vom St.-W., Konto war aus dem bekannten Gründen knapp, Mutter hat als Stütze 50 EUR Einlage überwiesen, die wurden sofort von der Leistung abgezogen.

Täter: St.-W. Leipzig!

@schleudermaxe

Naja, eine Alternative wäre, wie von dir erwähnt (und falls möglich) Bargeld oder z.B. per PayPal. Letzteres kann ja niemand kontrollieren, unter der Voraussetzung, dass das Geld auch auf dem PayPal-Konto bleibt bzw. nicht aufs Bankkonto überwiesen wird.

Falle nicht rein, die vom Studierendenwerk können in das Konto schauen und ziehen die Leistungen der Eltern vom BAföG ab, so jedenfalls meine Erlebnisse.

Beantrage BAföG, Du bekommst Deinen Bedarf, und gut ist.

Ich kenne auch keine Eltern, die sich mit den läppischen Pauschalen nach dem BAföG abspeisen lassen; ggf. muss eben Formblatt 8 gesetzt werden.

Schade, dass ein Stipendium abgelehnt wurde, denn die Leistungen sind meist üppiger und komplett geschenkt.

Versuche es vielleicht später noch einmal.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

was ist Formblatt 8?

@afafgh

Formblatt 8 ist für die Vorauszahlung von BAföG. Das wird ausgefüllt, wenn sich ein oder beide Elternteile verweigern bei der Antragstellung mitzuhelfen oder wenn man keinen Kontakt zum anderen Elternteil herstellen kann. Dann wird BAföG als Vorauszahlung gewährt und das Amt "ärgert" sich dann mit den Eltern rum ob die nicht nach Unterhaltsrecht doch zahlen müssten. Der Vorteil: der Student kann entspannt studieren und bekommt sein Geld und muss nicht vor Gericht ziehen was sich u.U. Jahre hinziehen könnte.

Schade, dass ein Stipendium abgelehnt wurde

Ein Stipendium hab ich nicht erwähnt...Wäre mit meinem relativ schlechten Abi aber sowieso nicht drin gewesen 😅

Danke für die Antwort.

@P2661

Wieso, seit wann zählt die Note?

Ich denke z.B.an das Studienwerk Villigst und viele andere, die sich nicht um Noten kümmern.

@schleudermaxe

Naja, dafür müsste man Mitglied der evangelischen Kirche sein (bin katholisch) und ein Ehrenamt ausüben, wofür ich momentan sowieso keine Zeit hab...Ein Stipendium ist immer mit irgendwelchen Auflagen verbunden.

@P2661

Aber was die einen können, machen doch die anderen ebenso. und wenn es kein Job innerhalb der Familie gibt, Caritas, Maltheser, Jugendleiter bei Freizeiten, sollte bei so viel Geld, die Entscheidung noch einmal überdacht werden.

Zudem, auch andere Konf. fördert Villigst auf Nachfrage!

Meine Förderung ging durch bis zur Dissertation, komplett geschenkt.

Studenten haben nach der Düsseldorfer Tabelle einen einheitlichen Unterhaltsbedarf von 860,- Euro. Dieser Unterhaltsbedarf ist grundsätzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Zu den 860,- Euro kommen noch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Studiengebühren hinzu. Ansonsten sind grundsätzlich alle Kosten abgedeckt.

In dem Betrag von 860,- Euro sind bis 375,- Euro Warmmiete enthalten. Sollte es absolut nicht möglich sein, für diesen Betrag eine Unterkunft zu mieten, so kann der Betrag von 860,- Euro entsprechend angemessen erhöht werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
so kann der Betrag von 860,- Euro entsprechend angemessen erhöht werden.

Inwiefern?

@P2661

Das hängt dann von der Miete ab, die du zahlen müsstest. Deine Eltern hätten das Recht, von dir Nachweise vorgelegt zu bekommen, daß du dich redlich bemüht hast ein WG- Zimmer oder eine Wohnung in der Preisklasse des Bafög zu finden.

@sassenach4u

Naja, ich meinte eigentlich, inwiefern das (rechtlich) möglich wäre, einen erhöhten Beitrag zu bekommen. Würde dann mein Bafög höher ausfallen? Dürften mir meine Eltern (bzw. meine Mutter) zusätzlich Geld schicken, also unabhängig vom Bafög?

Also das Bafög ersetzt nur das, was du zum Leben brauchst zurzeit, was du aber nicht(!) durch Eltern oder Job finanzierst. Wenn du also 800€ bräuchtest und du 200€ verdienst, kriegst du nur 600. Genauso, wenn deine Eltern dir was zugeben. Denn wenn sie dir nichts geben, aber genug dafür hätten(!), dann holt sich das Bafögamt das Geld ggf. bei ihnen zurück (zahlt dir das Geld aber). Im Notfall kannst du also das Geld einklagen von deinen Eltern.

Die Antwort ist nicht richtig!
Ein Nebenjob bis zu ca. 5.400 € pro Jahr wird NICHT angerechnet beim Bafög!
www.meinbafoeg.de/bafoeg-nebenjob/

@Rubezahl2000

Sehr komisch, wieso das bei mir angerechnet wurde ... Danke für den Hinweis!

Wenn du also 800€ bräuchtest 

Was wäre, wenn ich wegen Wohnung etc. z.B. 1.200€ bräuchte? 😅

Man kriegt ja maximal "nur" den Höchstsatz von 861€

Müssten meine Eltern, damit ich mehr bekomme, die vollen 861€ und dann noch den Rest (also insgesamt 1.200€) zahlen??

@P2661

Das weiß ich nicht, aber auf der Bafögamt-Seite findest du dazu sicher mehr, sonst auch einfach per Telefon oder Email nachfragen https://www.bafög.de/

@P2661

Definitiv nein :-). Den Höchstsatz bekommst du eh nur dann, wenn du nicht mehr über die Eltern krankenversichert bist.

Wenn du also z.B. 752 bekommst und dir die Eltern das Kindergeld überweisen, dann sind sie raus. Denn im Unterhaltsrecht liegt der Bedarf mit eigener Wohnung bei 860 Euro pauschal inkl. Kindergeld. Zzgl. Studiengebühr (nicht Semestergebühren).

Der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag wird nur gewährt, wenn du dich schon selbst versichern muss (in der Regel erst ab 25 Jahre).

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-hoechstsatz.php#:~:text=Der%20BAf%C3%B6G%2DH%C3%B6chstsatz%20f%C3%BCr%20Studierende%20liegt%20ab%20Wintersemester%202020%2F21,er%20bei%20lediglich%20592%20%E2%82%AC.

Klartext: dein Höchstsatz liegt bei 752 Euro. Dazu das KG in Höhe von 204 Euro derzeit (ab Januar 219 Euro). Das muss reichen ;-).

Semesterbeiträge sind aus dem Regelunterhalt der Studierenden zu finanzieren. Sie stellen nach Ansicht des OLG Düsseldorfs weder einen Mehrbedarf noch einen Sonderbedarf dar und können daher nicht getrennt vom Regelunterhalt eingefordert werden.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/semesterbeitraege-fallen-unter-den-regelunterhalt_220_135644.html

@P2661

Wenn du so größenwahnsinnig wärst, als „armer“ Student eine superteure Luxus-Wohnung zu mieten, dann ist das dein eigenes Problem und dann musst du SELBST für die Finanzierung sorgen!

Der Höchstbedarf ist fest vorgegeben - der lässt sich nicht durch Luxus-Wünsche erhöhen; und das ist gut so.

@Rubezahl2000

Hat jetzt nicht unbedingt was mit Größenwahn zu tun.

Da, wo ich studieren werde, findet man selbst für 375€ nicht immer ein passendes WG-Zimmer. Ich würde aber gerne eine eigene Wohnung haben (um mich besser konzentrieren zu können etc.) und dann wirds schon echt knapp, vor allem, wenn man nicht in einer abgeranzten 15m²-Bude wohnen will. Werde ja voraussichtlich die nächsten 3 Jahre oder mehr dort verbringen, da will ich auf wenigstens etwas Komfort bzw. Lebensqualität echt nicht verzichten...

@P2661

Ja klar kann man viele Ausreden erfinden, warum man mehr Geld haben will – nutzt aber nichts!

Wenn du dich dafür entscheidest, in einer teuren Stadt zu studieren, dann musst du dich halt mit einem kleinen WG-Zimmer zufrieden geben. Alles andere wäre Luxus.

@Rubezahl2000

Hatte nicht unbedingt eine große Auswahl...Ist leider die einzige Stadt, in der ich mein gewünschtes Fach studieren kann.

Aber ja, ich weiß was du meinst...