Vater will das Bafög Formular nicht ausfüllen. Was nun?

4 Antworten

Hi,

du reichst einfach Formblatt 8 für deinen Vater ein, legst eine Dokumentation dazu, dass du es 2x probiert hast und er sich weigert dir die Auskünfte zu geben - und schon hast du die Unterhaltsklage an das Amt abgegeben und die kümmern sich drum. Die zwingen ihn mit Bußgeldern zur Auskunft und DIESE Post wird er wohl nicht ignorieren. Und wenn doch - seine Schuld, das Amt hat da schon ihre Möglichkeiten.

Du als Sender musst übrigens nicht sicherstellen, dass der Empfänger das Dokument abholt oder liest. In dem Moment, in dem es ihm zugestellt wurde (Zettelchen im Briefkasten) ist die Verantwortung beim Empfänger. Holt er es nicht ab, ist das seine Schuld - nicht deine.

MateFlash13 
Fragesteller
 26.08.2017, 21:17

Vielen lieben dank! Deine Antwort ist sehr hilfreich. Ich werde direkt meine Sachbearbeiterin bescheid geben und um Hilfe fragen!

Wenn er die Erklärung nicht abgibt, gehst du zum Bafög-Amt - die können ihn mit Bußgeld und notfalls Zwangsgeld zwingen die Formulare auszufüllen

und am Besten nimmst Du das nächste mal nicht das Übergabeeinschreiben, sondern das Einwurfeinschreiben, dann hat er das Fomular direkt im Briefkasten

Er ist zur Angabe verpflichtet. Du kannst auch einen Anwalt damit beauftragen.

frodobeutlin100  26.08.2017, 15:03

dazu braucht man keinen Anwalt - das macht das Amt mit Bußgeld- und Zwagsgeldverfahren

sozialtusi  26.08.2017, 15:03
@frodobeutlin100

Ja, geht auch. Aber durchziehen muss man das dann schon.

Ciao :-)

Also ich kenne das von Bayern so, dass du zu deiner Sachbeabeiterin gehst und dort um Vorausleistung bittest, weil dein Vater die Unterlagen nicht einreicht.

Dann schreiben sie ihn an und verlangen die Unterlagen. Sollte er sich weigern und die gesetzte Frist nicht einhalten, dann werden sie gerichtlich gegen deinen Vater vorgehen.

Du bekommst weiterhin dein Geld und hast mit der Sache nichts mehr zutun.

Das wüde ich aber so schnell wie möglich machen, damit du dein Geld weiterhin bekommst.

LG


frodobeutlin100  26.08.2017, 15:04

es wird ein Bußgeld- und /oder ein Zwangsgeldverfahren durchgeführt

MateFlash13 
Fragesteller
 26.08.2017, 21:09

Danke! Ja, werde mich da erkundigen. :)