Kfz verkauft, Bafög?

3 Antworten

Hi liebe CherryLolita,

Infos hierzu findest du in studi-online.de unter Geld+BAföG:

3. Bei welchen Vermögenspositionen gibt es mehr zu beachten?

a) Wird ein Auto als Vermögen beim BAföG angerechnet?

Kraftfahrzeuge (neben Autos geht es hier auch um Motorräder!) sind keine Haushaltsgegenstände und werden als Vermögen berücksichtigt, sofern ihr Eigentümer des Fahrzeuges seid. Soweit jemand anderes den Kaufvertrag unterschrieben hat und auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) in Händen hält, ist diese Person auch Eigentümer. Das gilt selbst dann, wenn der Wagen auf euch zugelassen ist, ihr also Halter seid, und außerdem die Versicherung auf euren Namen läuft.

Existiert kein Kaufvertrag (mehr) wird das BAföG-Amt jene Person als Eigentümer sehen, auf die der Wagen zugelassen ist – sofern diese auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) in Händen hält.

Ansonsten sind folgende Konstellationen zu unterscheiden (vgl. VwV 28.1.6):

usw.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php

Es ist nicht ungewöhnlich, einen Autohändler mit dem Verkauf eines Wagens zu beauftragen. Ungewöhnlich ist aber, wenn der bisherige Eigentümer den Verkaufserlös nicht weitergeleitet bekommt. Weshalb hat dein Vater das Geld für sich behalten? War es in Wirklichkeit gar nicht dein Auto?

Er hat mir das Auto ja auch gekauft damals...

natürlich ist es meins, sonst würde ich die frage nicht stellen, weil das auto dann für das bafög amt irrelevant wäre. -.-

@CherryLolita

Wenn es wirklich dein Auto war und du den Verkaufserlös nicht bekommst und auch nicht verlangen willst, dann hast du dein Auto anscheinend deinem Vater geschenkt.

@RobertWeemeyer

Den Erlös habe ich ihm geschenkt, ja. Das ist aber nicht meine Frage. 2000€ sind so oder so weit unter dem Freibetrag. Ich habe nur die Angst, das später gefragt wird, wo das Geld hin ist und mir die Wahrheit nicht geglaubt wird.

Ihr seid ja Experten😂

hm?