Bafög-Vorausleistungen - wer zahlt die zurück?

4 Antworten

Ja du musst das zurückzahlen, das Bafög Amt gibt auch keine Unterhaltsvorrauszahlen sondern einfach nur Bafög.

Hatte das gleiche Problem, der Unterhalt ist da allein deine Sache du hättest deinen Vater auf Unterhalt verklagen müssen. Oder zumindest den Anspruch Rechtlich geltend machen müssen um Rückzahlungen zu erhalten.

Das wundert mich aber sehr! Ich war damals bei einem Anwalt, der dann auch meinte, sobald ich die Vorausleistungen vom Bafög-Amt bekomme, ist erstmal Ruhe, da diese als Unterhaltsleistung dann anzusehen sind. Außerdem habe ich im Internet das dazu gefunden:

Was bezwecken Vorausleistungen? Ersatzfunktion

Die Vorausleistung hat Ersatzfunktion. Sie ist darauf gerichtet, den Unterhalt, den die Eltern dem Auszubildenden schulden, vorzuschießen, um so die Ausbildung oder ihre Fortsetzung zu ermöglichen.Die erbrachten Vorausleistungen treten dementsprechend an die Stelle des Elternunterhaltes.

Es handelt sich bei diesen Leistungen deshalb nicht um reguläre BAföG-Bezüge. Vielmehr zahlt das BAföG-Amt an den Auszubildenden anstelle der Eltern Unterhaltsvorschüsse.

Das Amt kann deshalb in Höhe der geleisteten Vorausleistungen im Wege des Rückgriffs gegen die unterhaltspflichtigen Eltern vorgehen und Unterhaltsklage erheben.

@ella1234

Ja aber da das Amt diese Ansprüche anscheinend nie Geltend gemacht hat würde das wir folgt aussehen:

Rückzahlung der Vorausleistung Staatsdarlehen Liegt der gesetzliche Regelfall vor, wird Ausbildungsförderung in Form der Vorausleistung zur Hälfte als Zuschuss, zur anderen Hälfte als Darlehen gewährt. Wie in den sonstigen Fällen der BAföG-Förderung ist der Darlehensanteil der Vorausleistungen dann nach Studienende an das Bundesverwaltungsamt zurückzuzahlen.

Leisten die Eltern einen bestimmten Unterhaltsbeitrag an den Auszubildenden, kommt es in anteiliger Höhe dieses Betrages zu einer entsprechenden Minderung der Darlehenslast.

Erfolgt keinerlei Unterhaltsleistung durch die Eltern, unterliegt der komplette Darlehensanteil der Rückzahlungspflicht.

Das Problem ist ganz klar die Geltendmachung. Die normalerweise durch das Amt mit einer "Anhörung" erfolgt.

@Tiega

Ich verstehe nicht, warum es diese Anhörung scheinbar nicht gegeben hat?! Wobei mir mal eine Sachbearbeiterin gesagt hat, dass immer beide Seiten angehört werden, also meine Seite warum ich Vorausleistungen beantrage und die Seite meines Vaters, warum er kein Unterhalt leistet... Verstehe das nicht. Ich hoffe ja insgeheim, mein Vater hat sich da vertan oder wollte mir damit nur einen reinwürgen, indem er das gesagt hat :(

@ella1234

Das kann natürlich sein das er dir nur einen reinwürgen möchte. Normalerweise wird auch ein Bußgeld angedroht wenn das Amt eine Unterhaltspflicht erkennt der nicht nachgegangen wird.

Verstehe das ganze auch nicht so ganz. Am besten wäre es wenn du da mal Anrufst und die fragst was so der stand der dinge ist.

Du sagst das geht schon über Jahre? Da müsste auch längst ein verfahren eingeleitet werden.

AUßER das ist deine 2. Ausbildung

@Tiega

Ich lese gerade das du schon einmal Probleme hattest und damals per Anwalt den Unterhalt geltend gemacht hast.

Sofort Klagen auf Basis der geltendmachung! Dann muss dein Vater ab diesen Zeitpunkt Rückwirkend bezahlen

@Tiega

Werde dort auf jeden Fall anrufen, heute hat das Amt natürlich ausgerechnet geschlossen :-/ Ja, ich habe drei Jahre bereits die Vorausleistungen bekommen und jetzt stellt sich das Amt quer (der Sitz hat gewechselt) und ich klage derzeit gegen den Ablehnungsbescheid vom Amt. Jetzt wurde mein Vater dazu aufgefordert die Prozesskosten zu tragen und in einem Schreiben von seinem Anwalt, das heute bei mir ankam steht halt auch drin, sie würden gerne wissen, warum das Bafög-Amt auf einmal von einem Unterhaltsanspruch ausgeht... Dabei besteht der ja schon seit Jahren. Alles irgendwie totales Chaos... :( Danke auf jeden Fall für deine Hilfe schonmal! Ich glaub für mich wärs ein Weltuntergang, wenn ich das zurückzahlen müsste...

Hallo..

also Vorausleistung heißt ja, dass du erstmal elternunabhängig gefördert wirst und das Amt sich das Geld (falls welches da ist und Unterhaltspflicht besteht) von den Eltern wiederholt... damit hast du aber nichts zu tun.

trotz allem musst du natürlich 50% der Förderung am Ende (5 Jahre nach Regelstudienzeitende) zurückzahlen (max. 10.000€).

Ist das jetzt das Problem gewesen oder ist das doch komplizierter??

Es scheint doch komplizierter zur sein :( Dass ich 50 % zurückzahlen muss vom Bafög, das weiß ich. Dachte bisher, so wie du das auch beschreibst, dass ich mit den Vorausleistungen nichts zu tun habe, also das Amt sich das eben bei meinem Vater (und nicht bei mir) zurückholt. Aber er behauptet davon nichts zu wissen :-/

@ella1234

wurde da die Unterhaltspflicht geprüft und da wäre einkommenstechnisch überhaupt was zu holen??

wieso solltest DU das zurückzahlen? das hab ich jetzt auch noch nie gehört... entweder dein vater oder niemand.

@comedyla

Ja, es wurde ein Teil seines Einkommens angerechnet, den er noch zu leisten hätte. Das war monatlich nicht sehr viel, aber immerhin und es wurde mir eben vorausgeleistet. Ich dachte bisher auch, dass auf jeden Fall er das zurückzahlt. Aber es wundert mich, dass er davon nichts weiß....

@ella1234

Kann auch sein, dass die Mühlen der Bürokratie einfach etwas langsamer laufen und das noch kommt?

also erstens sind ja deine eltern unterhaltspflichtig. wenn das so ist und sie einkommen haben holen sie sich das Geld wieder (notfalls im Klageweg) wieder zuurück. Bei einem Vorauslleistungsantrag wird ja auch vom aktuellen Gehalt ausgegangen... Bis das dann durch Einkommenssteuererlärung dingfest ist, vergeht ja auch Zeit..

WER hat dir denn gesagt. dass DU das zahlen müsstest? Nur dein Vater? da stimmt nämlich was nicht....

ich würde da beim amt direkt nachfragen, ob dein Vater schon mit dem amt in kontakt ist oder wie das aussieht, da du gerade befürchtest, dass er dich bisschen damit erschrecken will..

es würde keinerlei sinn machen, wenn DU irgendwann zur Zahlung gebeten wirst.. denn du bekommst eh den elternunabhängigen Satz und das amt will sich das geld dann zurückfordern. du hast damit nichts zu tun und musst eben nur die Darlehensschuld am Schluss begleichen.

@comedyla

Danke!! Das macht mir Mut!! Das ist eigentlich auch genau das, wovon ich auch die ganze Zeit ausgegangen bin.

Ich werde auf jeden Fall am Montag direkt beim Amt anrufen, damit die mich dort mal vernünftig ausklären...

Also, elternunabhängige Vorausleistungen (kenne ich seit Jahren) werden dem Leistungsempfänger angelastet und er muß ggf. später die Hälfte zurückbezahlen. Fordert das Amt diesen Betrag nicht ein bzw. ist kein Zuschuß nach dem BGB zu bezahlen, hat allein das Kind das Problem. Viel Glück.

Aber die Vorausleistungen sind doch in meinem Fall nicht elternunabhängig, oder? Mein Vater hat sein Einkommen ja dargelegt und demnach wurde der Betrag errechnet, den er mir leistet müsste/könnte. Da er das nicht tat, bekam ich das Geld vorausgeleistet.

Hallo, falls Du dies noch liest (die Antworten hier waren jedenfalls allesamt falsch): rechtlich gesehen musst Du 50% der Vorausleistungen zurückzahlen aber nur wenn das Amt sich tatsächlich bemüht hat den Betrag bei Deinem leistungsfähigen (!) Vater zurückzufordern. Hat das Amt beispielsweise den gemäß § 37 Abs. 1 BAföG übergeleiteten Unterhaltsanspruch pflichtwirdig nicht oder zu spät durchgesetzt bist Du nicht zahlungspflichtig. Denn: "Wie der Senat in seinem Urteil vom 22. Januar 1997 - 16 A 3619/94 - (aaO) entschieden hat, ist Voraussetzung für das Freiwerden eines Darlehensnehmers von der Rückzahlungsverpflichtung unter dem Gesichtspunkt einer vorrangigen Inanspruchnahme der Eltern aus dem gemäß § 37 Abs. 1 BAföG übergegangenen Unterhaltsanspruch auf das Land neben einem pflichtwidrigen Verhalten der zuständigen Stellen des Landes ferner, daß bei einem pflichtgemäßen Handeln der Unterhaltsanspruch tatsächlich hätte realisiert werden können". Etwas anderes ist es wenn Dein Vater insolvent ist o.ä. und somit eh nix zu holen war...dann "darfst" Du Deinen Darlehensanteil zurückzahlen.