Wie kann ich meinen Stiefsohn aus meinem Erbe komplett fernhalten?

8 Antworten

Du kannst glaub ich deine Frau als Vorerben einsetzen. Dass ihr zum Beispiel deine Haushälfte gehört solange sie lebt und wenn sie stirbt bekommt es der kommende Erbe, also deine Tochter. Aber natürlich kannst du nicht verhindern, dass deine Frau, wenn sie das Haus zum Beispiel nach deinem Tod vermietet, die Miete ihrem Sohn schenkt, ihn umsonst da wohnen lässt oder so.

dann würde meine Frau 50% des Erbes von mir erhalten. Wenn Sie dann irgendwann verstirbt, wird ja automatisch dann Ihr Sohn aus erster Ehe auch erben - mein Erbe - oder besser gesagt das Erbe meiner Kinder! Das will ich nicht! Wie kann ich das umgehen?

Im Ergebnis garnicht: Mit ihr verheiratet, ohne das ihr nach Ablauf eines Trennungsjahres Antrag auf Ehescheidung zuginge, würde deine Frau selbst lebzeitig deiner Eltern einen Mindestanspruch aus deinen Nachlass erhalten. Ob und in welcher Höhe sie den dann ihrem Erstgeborenen zuwendet, kannst du nicht verfügen.

Bestenfalls der Höhe nach begrenzen.

Mit deinem eigenem Testament und Ernennung eines Testamentsvollstreckers (idealerweise einem Notar oder Steuerberater, dessen Aufgabe bei eigenem Versterben von dessen Nachfolger übernommen würde) etwa deine Tochter als Alleinerbin bestimmen und deine Frau insoweit auf einen Pflichtteilsanspruch in Geld nebst pauschiertem Zugewinn (euren gesetzl. Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorausgesetzt) beschränken. Den müsste sie gegen eure wie ihre eigene Tochter bzw. deren TV erst einmal beanspruchen wollen. Es bliebe ihr dann aber unbenommen, dem Sohn ihren Pflichtteil und Zugewinnanspruch, mithin 3/8 deines Nachlasswertes, zu schenken, wenn eure gemeinsam Tochter fast das Doppelte und alle Nachlassgegenstände selbst bekommen soll. :-)

Ihr damit aber Verfügung deines Hauses oder Verschneken eines Sportwagens vorenthalten blibe.
Ein grundbuchliches Wohnungsrecht deiner Frau schliesst übrigens nicht aus, dass ihr Sohn dort aufgenommen würde, was deine Tochter als Eigentümerin dann zu akzeptieren hätte.

Oder deine Tochter mit zusätzlichem Vermächtnis - etwa das Haus -  neben ihrem hälftigen Erbrecht am noch übrigen Gesamtnachlass begünstigen. Für den Fall, dass das gesetzliche Erbrecht deiner Gattin an der Hälfte deines Nachlass ohne das Haus geringer ausfiele als der dazu hälftige Pflichtteilsanspruch an fiktivem Nachlasswert mit abgeschmolzenem Schenkungswert, wäre die Differenz von deiner Tochter zu ersetzen.

Oder die Immobilie wie andere Vermögenswerte deiner Tochter bereits lebzeitige als Schenkungen zukommen lassen, was dein Vermögen für deine Gattin absenkt. Innerhalb von 10 Jahren vor deinem Tod zugewendet, müsste dein Mädchen dafür allenfalls einen ab dem zweiten Jahr um jeweils 10% abschmelzenden Übertragungswert zur Pflichtteilsquote ihrer Mutter ergänzen, so der gefordert würde; nach 10 Jahen gäbe es für deine Frau und damit ihren Sohn da nichts mehr zu holen.

Es gibt zahllose Gestaltungsmöglichkieten, die du selbst in der Hand hättest, aber mit einem Notar erörtern solltest. Und der zur Verschwiegenheit verpflichtet wäre: ich kann mir denken, dass deine Gattin deine Entscheidung zugunsten eurer Tochter eher nicht begrüßt.

G imager761

Der Stiefsohn wird durch die Heirat nicht zu deinem gesetzlichen Erben, sondern nur, wenn du ihn adoptieren würdest (denn nur dadurch würde er zu deinem "rechtlichen" Kind und den leiblichen gleichgestellt...).

Nur deine Frau und alle deine leiblichen Kinder wären "rechtliche" Erben, die du von der Erbfolge nicht ausschließen (also nicht "enterben") könntest.

Der Stiefsohn könnte aber als möglicher "Nacherbe" des Nachlasses, den du deiner Frau ggf. vererben würdest, ausgeschlossen werden - ein Notar kann euch entsprechend beraten....

Rechtlich gesehen ist das ganz einfach, ein Testament schreiben und den Stiefsohn nicht adoptieren.

Keine Verantwortung, kein Erbe.

Allerdings ist es moralisch das Letzte, der Junge ist 16 Jahre alt, mitten in der Pubertät, sein Vater will ihn nicht, sein Stiefvater auch nicht.

Seit 8 Jahren leben Sie mit der Mutter zusammen, nun wenn ich darüber nachdenke, dass er auch noch mitbekommt wie sehr seine kleine Schwester geliebt wird....nun welcher NORMALE Mensch wäre da nicht enttäuscht,  nicht verbittert???

Es ist klar das er das spürt, deshalb reagiert er so.

Er ist ganz klar ausgegrenzt, vielleicht hätte ein Familientherapeut helfen können.

Es ist nicht so, dass ich Sie gar nicht verstehen könnte, aber dennoch ist es einfach nicht fair.

Zumal der Streit der Geschwister nach dem Tod der Eltern damit vorprogrammiert ist.

Das ist unglaublich schade....

Trotzdem, Sie können es rechtlich machen wie oben beschrieben.

Danke für Ihre Antwort. Doch letztlich ist es nicht meine Verantwortung für das Wohl des Jungen (Erbe - Zukunft) zu sorgen. Ich erfülle meinen Teil, indem ich den Jungen nahezu zu 100% finanziere als wäre es mein eigenes Kind. Das würden glaube ich die wenigsten Männer mitmachen. Außerdem wird der Junge durch den Vater meiner Freundin finanziell gesichert sein (Haus in Kroatien, Hotel in Kroatien etc.). 

Zum anderen ist es doch völlig normal, dass ich meine eigene Tochter über alles liebe und Ihr diese Liebe auch in jeder Sekunde zeige oder soll ich - wenn der Junge im Raum anwesend ist - meine Liebe Ihr gegenüber drosseln? 

Es ist sicherlich moralisch diskutabel, aber ich stehe zu diesem Punkt und sehe auch um ehrlich zu sein keine Veranlassung diese Vorgehensweise zu überdenken. 

Allerdings ist es moralisch das Letzte, 

....ich hingegen kann das Anliegen des Fragestellers nachvollziehen..., denn rechtlich betrachtet, ist der leibliche Vater des Jungen ja auch dessen Erbe..., würde im - zugegeben eher unwahrscheinlichen aber möglichen - Erbfall sogar zum "Nacherben" des Nachlasses des Mannes an seine Frau und in Folge des Stiefsohnes....

So lange du der Ueberlebende bist, also deine Frau vor dir verstirbt, erbt er eh nichts. Aber du liegst natuerlich richtig, deine Frau wird dich zu 50 % beerben, wenn du vor ihr verstirbst und damit all ihre Kinder zu gleichen Teilen, wenn sie selbst verstirbt. Du selbst kannst das wohl auch nicht verhindern, weil er von dir selbst ja nichts erbt. Es koennte also hoechstens deine Frau was tun, z.B. ihn enterben, dann bekaeme er aber immer noch seinen Pflichtteil von 50 %. Ausserdem, mein Verstaendnis fuer deine Situation, aber du kannst von deiner zukuenftigen nicht erwarten oder gar verlangen, dass sie ihr eigenes Kind aus solchen Gruenden enterbt. Zumal, sobald du tot bist, koennte sie diese Verfuegung ja auch sofort rueckgaengig machen, wenn ihr nicht beide gleichzeitig in einem Unfall stirbt.

Die einzige Moeglichkeit waere daher, dass deine Frau freiwillig auf ihren Erbteil oder zumindest einen Teil ihres Erbteils verzichtet zugunsten der Kinder innerhalb eines Ehevertrages, bzw. Guetertrennung, der von einem Notar aufgesetzt werden muss. In wie weit das dann moeglich ist, das muesstest du mit einem Notar besprechen.

Mach am Besten einen Termin mit einem Notar vor der Ehe und rede auch mit deiner Zukuenftigen darueber.

Und bedenke, dass solche Ideen von dir mit Sicherheit nicht die Beziehung zu deinem Stiefsohn foerdern. Das Problem Stiefsohn/Stieftochter ist fast immer etwas schwierig, aber du darfst nicht vergessen, dass er gerade mitten in der Pupertaet ist, das ist immer so, dass es massenhaft Streit gibt und wird bei deinem eigenen Kind spaeter mal genauso sein.

Schule, Verhalten, Manieren, alles vollkommen normal und da muss jeder Elternteil durch, ob nun Stiefelternteil oder nicht. Und du bleibst ja hoffentlich noch eine Weile am Leben und irgendwann ist die Pupertaet vorbei und man kann es kaum glauben, aber die werden tatsaechlich wieder normal. Wenn du jetzt mit der Erbschaft aber einen endgueltigen Knick rein machst, der ist vielleicht nie wieder zu kitten. Er fuehlt sich dann als Aussenseiter und wird sich auch so benehmen. Und du musst dir vorwerfen, dass du daran schuld bist.

Dass sein Vater nicht zahlt, dazu kann er nichts und dass seine Mutter nicht fuer seinen Unterhalt sorgt, da habt ihr euch wohl drauf verstaendigt, indem ihr ein weiteres Kind bekommen habt und sie deshalb zu Hause geblieben ist. Da kann der Sohn nun aber wirklich nichts dazu, oder? Das habt ihr doch ganz alleine entschieden und er wurde sicher nicht mal gefragt, ob eer noch Geschwister haben will. Also werfe es ihm auch nicht vor.

Wenn du sie wirklich heiraten willst, dann musst du auch ihr Kind ein wenig mitheiraten, trotz der Probleme, anders geht es nicht.