Erbausschlagung bei gemeinsamen Haushalt?

6 Antworten

Würde bei einer Ausschlagung jemand vorbeikommen und uns hier die Wohnung leer räumen?

Nein, die Wohnung leer räumen tut sicher niemand. Jedenfalls nicht wenn das stimmt was Du vorher geschrieben hast, nämlich dass Deiner Mutter nachweislich nichts in der Wohnung gehörte außer ihrer Kleidung und den Medikamenten.

Aber es kann durchaus sein, dass jemand vorbei kommt, um den "Besitz" Deiner Mutter zu sichern bzw. zu sichten und zu entsorgen.

"nachweislich" klingt ja nicht so gut.

Jeder hat sein eigenes Zimmer, meine Mutter teilte sich eins mit ihrem Lebensgefährten.

Rechnungen o.ä als Nachweis für jeden Gegenstand zu besorgen wird vermutlich unmöglich, da das meiste nicht gerade Neu ist.

@Brebsi

Es muss nicht unbedingt eine Rechnung sein... es muss nur glaubhaft nachgewiesen werden.

Glaubhaft könnten auch 5 übereinstimmende Aussagen sein...

Es würde voraussichtlich ein Nachlasspfleger eingesetzt werden, der zumindest mal vorbei kommt und aufnimmt, was in der gemeinsamen Wohnung euer Mutter gehört hat und ob dies zu Geld gemacht werden kann

Hm ok.

Kann mir nur schwer vorstellen wie das abläuft da sie sich ein Zimmer mit ihrem Lebensgefährten teilte und alle anderen ihr eigenes haben. Es stehen ja keine Namen auf den Gegenständen.

Aber selbst wenn man die gesamte Wohnungseinrichtung verkauft könnte man davon sicher nicht die Schulden bezahlen...

Es geht nicht um alte Möbel! Der Nachlasspfleger kennt sich aus und weiß, dass es dafür kaum Geld gibt! Aber es muss überprüft werden, dass kein Schmuck, kein geld oder irgendwelche sonstigen Wertgegenstände existieren  

@SaVer79

Ok beruhigend. Vielen Dank!

Dann wird es wohl kaum Probleme geben, sie war ja nicht umsonst in einer Insolvenz :(

Sachen ohne Versteigerungserlöswert dürft ihr selbst entsorgen. dafür interessiert sich niemand noch übernimmt er das für euch.

Die euch mit Sterbedatum angefallenen Erbschaft könnt ihr nur dann ausschlagen, wenn sie form- (notariell beurkundet oder persönlich zur Niederschrift beim zuständigen Nachlassgericht erklärt) und fristwahrend (innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls) erklärt worden wäre.

Nur am Rande: In das Mietverhältnis eurer Mutter seit ihr bereits eingetreten. Miete schon bezahlt? Nach fristloser, hilfsweiser ordentlicher Kündigung eures Vermieters habt ihr die Wohnung mindestens geräumt und besenrein zu übergeben.

G imager761

Ihr Tod ist ja erst eine Woche her.

Miete ist bezahlt, sie stand ja nicht alleine im Mietvertrag. Mit dem Vermieter gibt es da eigentlich kein Problem.

Wir werden es dann diese Woche ausschlagen.

Die Insolvenz wird automatisch in eine Nachlassinsolvenz übergeführt. Eine Ausschlagung ist wohl zu empfehlen. Die Wohnung wird niemand ausräumen, da dem Insolvenzverwalter bekannt sein dürfte, dass es nichts zu pfänden bzw. verwerten gibt.

Es kommt drauf an wer alles den Mietvertrag unterschrieben hat.