Vater verpflichtet Kind einzukleiden?

8 Antworten

Dafür zahlst Du ja Unterhalt, damit sie solche Dinge wie Kleidung usw. fürs Kind kaufen kann, einen Rechtsanspruch hast Du nicht, dass sie dir Kleidung zum wechseln mitgibt und absetzen kannst Du da auch nichts, wenn Du deinem Kind Kleidung usw. kaufst.

Dann kaufe selber etwas Kleidung und was zum spielen, zieh das Kind um wenn es bei dir ist und zieh ihm dann das an was es bei Abholung getragen hat, mit 3 Jahren solle das Kind eigentlich trocken sein, so dass dir keine zusätzlichen Kosten für Windeln entstehen.

Wenn ich das richtig verstehe, bzw. mir zusammenreime, dann ist das Verhältnis zur Kindsmutter wohl ziemlich mies. Denn die Weigerung dem Kind Kleidung mitzugeben ist schon - hmm - krass.

Aus deinen früheren Beiträgen lese ich auch heraus, dass du "nicht Vater werden wolltest" sondern nur deinen Spass (Sex) und daraus heraus wohl das Kind entstanden ist.

Und damit bist Du "in der Pflicht", was ja auch im Grunde gerecht ist.

Gut finde ich, dass Du dich wohl trotzdem ums Kind (mit) kümmern möchtest bzw. dies tust.

Einen Erstattungsanspruch kannst Du daraus nicht ableiten und auch nicht, was in unserer Gesellschaft viel zu verbreitet ist, einen "Erstattungsanspruch" an die Allgemeinheit (falls ich die Fragestellung richtig verstehe).

Versuch doch, diese Dinge mit der Kindsmutter möglichst in Frieden, sachlich und zum Wohl des Kindes zu klären!

Alles Gute!

Ist sie dazu verpflichtet?

Moralisch: ja

Rechtlich: ja

Das folgt aus der Loyalitätspflicht des betreuenden Elternteiles.

Und würde mir die Kindsmutter dermaßen zickig kommen, dann würde ich sie auch vor Gericht zerren.

Aber du solltest es erstmal mit einem klärenden Gespräch versuchen und ihr dieses Urteil mal gleich mit ausdrucken mit dem freundlichen Hinweis darauf, dass sie doch nicht deswegen auch vor Gericht stehen möchte, oder...?! Vielleicht hilft es ihr auf die Sprünge! Weil du dich ansonsten genötigt sehen wirst ebenfalls die Umgangsregelung wie hier sehr detailliert vom Gericht festlegen zu lassen - inkl. der Sachen die sie zu packen hat.

https://openjur.de/u/2254427.html

"Verrechnen" darfst du aber definitiv nichts!

Wenn du dem Kind etwas kaufst, ist das immer freiwillig und kann nicht mit dem Unterhalt verrechnet werden.

Damit der Umgang stattfinden kann, benötigt das Kind einige Kleidungsstücke zum Wechseln.

Stellt die Mutter diese aber nicht zur Verfügung, behindert sie den Umgang.

Um durchzusetzen, dass der Umgang ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, kontaktiere den Allgemeinen sozialen Dienst des Jugendamtes.

Erstatten lassen kannst du dir nichts. Du darfst aber durchaus von dir gekaufte Kleidung bei dir behalten. Dann kann es dir egal sein, ob Mutti was einpackt.

Dennoch kannst du dich beim Jugendamt beraten lassen. Was die Kindesmutter macht ist nicht in Ordnung.