Besuchsrecht und Unterhaltszahlung

12 Antworten

Grundsätzlich hat das Kind ein Recht auf seinen vater. Dieses Recht kann die Mutter nur verweugern, wenn durch Wahrnehmung des Umgangsrechtes das kindeswohl gefährdet ist. Wende Dich ans Jugendamt! und zur Frage, die Unterhaltspflicht hat nichts damit zu tun. Also musst Du weiter brav zahlen.

Es gibt Unterhaltspflicht, es gibt Ordnungsmittel bei Umgangsverweigerung und es gibt über das Zivilrecht die Möglichkeit der Schadenersatzforderung.

"Indirekter, aber wesentlich durchsetzbarer und erfolgversprechender ist die Kostenrückforderung durch blockierte Umgangstermine.

Der umgangsberechtigte Elternteil kann vom anderen Elternteil Schadensersatz verlangen, wenn ihm der andere Elternteil den Umgang nicht in der vorgesehenen Art und Weise gewährt und ihm daraus Mehraufwendungen entstehen.

Das bezieht sich nicht nur auf bezahlten und dann ausgefallenen Urlaub mit dem Kind, sondern auch auf "normalen" Umgang: Hingefahren, Türe nicht geöffnet bekommen, Fahrtkosten eingeklagt. Jeden Termin von neuem, solange bis die gerichtliche Umgangsregelung von der Mutter eingehalten wird."

Hallo Andy,

es liest sich leider so = Kind wird mit Geld gleichgesetzt.

Das finde ich traurig.

Leider gibt es zu wenige Infos, um die Frage konkret, zu beantworten.

Der Unterhalt ist nicht für die Mutter, sondern gehört dem Kind.

Das Kindeswohl sollte nie außer Acht gelassen werden.

Wie alt ist das Kind. Ab einem gewissen Alter, haben Kinder eine eigene Meinung. Die versuchen die Kiddys, dann mit allen Mitteln, durch zu setzten!?

Sind die Eltern verheiratet, geschieden oder leb(t)en sie in einem gemeinsamen Haushalt? (Ehe ähnliche Lebensgemeinschaft).

Bei einer Scheidung sollte, das Aufenthaltsrecht, Besuchsrecht etc., im Vorfeld schon geklärt worden sein, Normalfall. ...sollte so sein!!!

Ist der Vater, offiziell auch als Vater, anerkannt und eingetragen?

Wenn nicht, würde ich mal überprüfen lassen, ob der Vater überhaupt Unterhalt zahlen muss.

Welche Gründe, hat die Mutter angegeben, um das Besuchsrecht, zu verweigern?

Die neue Gesetztgebung, räumt den Väter, endlich mehr Rechte ein.

Ein Vater, der sein Kind liebt, wird andere Möglichkeiten finden um seine Rechte durchzusetzten!?

Erkundige Dich beim zuständigen Jugendamt.

Du siehst, es gibt unendlich viele Fragen, die vorab geklärt werden sollten.

Um auf der sicheren Seite zu stehen, würde ich empfehlen, den Unterhalt zu zahlen.

Recht haben, und Recht bekommen, kann einen lange und teure Angelegenheit werden.

Falls, was ich mir nicht wünsche, die Mutter dem Kindesvater Steine in den Weg legen will, wird sie es auch machen, egal ob sie im Recht ist oder nicht.

Ich wünsche mir noch, dass das Kind, nichts von den Streitigkeiten mitbekommt.

Ein Elternteil könnte so ein Leben lang, von dem Kind, gehasst und verachtet werden. Ein Kind leidet Höllenqualen auch, wenn es erst einmal nicht so aussieht.

Also Telefonhörer … Jugendamt anrufen!!!

Viel Glück und liebe Grüße

mulle

es liest sich leider so = Kind wird mit Geld gleichgesetzt.

Für mich nicht! Für mich liest es sich eher so, ob der Vater mit dem Enzug finanzieller Mittel Druck auf die Mutter ausüben kann, damit er weiterhin Kontakt zu seinem Kind haben kann, und das Kind selbstverständlich auch mit ihm.

Wie alt ist das Kind.

12, steht in der Frage!

Ist der Vater, offiziell auch als Vater, anerkannt und eingetragen?

Selbstverständlich, sonst müsste er wohl kaum Kindesunterhalt zahlen!

Welche Gründe, hat die Mutter angegeben, um das Besuchsrecht, zu verweigern?

Außer einer nachweisbaren Gefahr für Leben oder Gesungheit des Kindes gibt es keine Gründe den Umgang zu vereiteln. Schon gar nicht darf die Mutter dies aus eigener Machtvollkommenheit tun. Sowohl der Sohn, als auch der Vater haben ein Recht auf Umgang miteinander!

Die neue Gesetztgebung, räumt den Väter, endlich mehr Rechte ein.

Ja, welche denn?
Die Änderung des § 1626a BGB hat absolut nichts mit dem Umgang zu tun!

Ein Vater, der sein Kind liebt, wird andere Möglichkeiten finden um seine Rechte durchzusetzten!?

Was hat denn Liebe mit Recht zu tun?
Falls sich die Mutter, aus welchen Gründen auch immer, dem Umgang verweigert, gibt es nur 1 sinnvolle Lösung, nämlich den Umgang über Gericht herbeiführen zu lassen.

Erkundige Dich beim zuständigen Jugendamt.

Das Jugenamt ist in solchen Fällen meist nur hinderlich!

Ich wünsche mir noch, dass das Kind, nichts von den Streitigkeiten mitbekommt.

Warum soll das Kind denn nicht wissen, warum ihm die Mutter den Umgang mit dem Vater verbietet?

Ein Elternteil könnte so ein Leben lang, von dem Kind, gehasst und verachtet werden.

Das passiert tatsächlich oft sobald die Kinder eigenständig zu denken lernen. Dann wenden sie sich oft von demjenigen ab, der sie für eigene Zwecke instrumentalisiert hat.

Der Anspruch des Kindes auf Umgang und der Anspruch auf Barunterhalt sind unterschiedliche Rechtsgebiete, die getrennt betrachtet werden müssen.
Die Umgangsvereitelung durch die Mutter führt nicht dazu, dass das Kind seinen Anspruch auf Barunterhalt vom Vater verliert.

Existiert bereits eine Umgangsregelung und enthält diese Ordnungsgeldandrohungen im Falle einer Vereitelung?
Falls nicht, sollte im Interesse des Kindes unmittelbar bei Gericht darauf hingewirkt werden. Für diesen Antrag wird auch kein Rechtsanwalt benötigt.

Ja, Unterhaltszahlungen sind keine Voraussetziung für Besuchsrecht. Die Mutter muss für die Verweigerung eh triftige Gründe haben.

Du kannst aber Besuchsrecht einklagen (Jugendamt).

Du kannst aber Besuchsrecht einklagen (Jugendamt).

Nicht beim Jugendamt, sondern bei Gericht.
Das Jugendamt ist in olchen Dingen i.d.R. nicht hilfreich, sondern die Einbeziehung führt höchstwahrscheinlich nur zu weiteren Verzögerungen.