Kindergeld/Familienkasse Schulden, wer muss zahlen?
Hey Leute,
mein Vater hat vor 2 Jahren mein Kindergeld auf sein Konto bezogen. Dann habe ich für 9 Monate Vollzeit gearbeitet. Leider haben meine Eltern nicht daran gedacht, dass ich in diesem Zeitraum gar kein Kindergeld beziehen durfte und so kam letztes Jahr ein Brief von der Familienkasse in dem stand, dass ICH das Geld an sie zurück zahle soll, obwohl es auf das Konto meines Vaters ging, jetzt hab ich mit 20 Jahren 1600 Euro Schulden.
Meine Frage: Bin jetzt ich oder mein Vater dazu verpflichtet das Geld zurück zu zahlen ?
Danke schon mal im voraus.
6 Antworten
Der, der es bekommen hat (beantragt hat) sollte eigentlich auch zur Rückzahlung aufgefordert werden.
In der Regel muss der zu unrecht bezogenes Kindergeld zurück zahlen der es beantragt hat,egal wer es aufs Konto bekommt,denn die Eltern bzw.ein Elternteil ist die berechtigte Person und nicht das Kind !
Selbst wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern wohnen würde,keinen Unterhalt von den Eltern bekommen würde und bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes gestellt hätte,dass Kindergeld dann auf das Konto des Kindes überwiesen würde,müsste die berechtigte Personen die den Antrag gestellt hat auch das Schreiben der Rückforderung bekommen und das ist eben in der Regel ein Elternteil.
Denn wenn das so sein sollte wie du es hier schreibst,dann hätte mein Sohn,damals auch schon Volljährig,auch eine Rückforderung bekommen müssen und nicht ich,als Antragsteller und berechtigte Person.
Ich hatte das gleiche aber der der das Geld bezogen hat muss es auch wieder zurück zahlen.
Waren auch ca 6 Monate und zahlt den Bertag monatlich wieder ab.
du mußt das Geld von deinem Vater einklagen wenn er es nicht an Familienkasse zurückzahlen will
Du bist über 18, damit gehen finanzielle Pflichten auf dich über. Du musst bezahlen.
Allerdings kannst du das Geld von deinem Vater zurückfordern, vorrausgesetzt er hat es dir damals nicht gegeben und du hast nicht bei ihm gewohnt oder hast ihm wenn du bei ihm gewohnt hast in der Zeit einen Mietzuschuss zur Wohnung gegeben.