Vater trauscht Schloss vom Haus aus, darf er das?

5 Antworten

Wem gehört das haus lt. Grundbuch? Das ist das einzige was zählt. Wenn du minderjährig bist, dann gehört es dir in jedem Fall rechtlich betrachtet nicht. Ruf deinen Vater doch einfach an und frag wer einen Schlüssel hat.

Es stehen beide Elternteile drin. Ich hab aber ebenfalls anteile

Wer ist denn im Grundbuch eingetragen? Die Personen, die dort stehen, sind die Personen, denen das Haus gehört. Steht nur dein Vater dadrinne, darf er das Schloss austauschen. Sind mehrere Eigentümer vorhanden, darf er das nicht.

Beide meine Mutter sowie mein Vater.

@Lynee166

Dann bist du aus der Sache raus. Dir gehört das Haus nicht. Dennoch hätte er ohne Rücksprache deiner Mutter das Schloss nicht austauschen dürfen. Du selber kannst da garnichts machen. Nur deine Mutter.

Wer wurde in das Haus eingetragen?

Wer hat das Haus gekauft?

rechtlich ist es nur dein haus, wenn du es (zum teil) gekauft hast. so wie ich das sehe ist er aber verpflichtet, das haus zu öffnen, wenn sich dort dein eigentum befindet, welches du herausschaffen möchtest.

Es stehen beide Elternteile drin. Ich hab aber ebenfalls anteile

Auch wenn Dir ?? das Haus gehört, so wohnst Du nicht dort und hast somit kein Recht, einfach da reinzumarschieren. Du musst Dich bei Deinem Vater anmelden und darfst mit ihm zusammen rein. Du hättest Deine Sachen ja inzwischen wohl mal holen können, da Du bereits vor 2 Monaten ausgezogen bist.

ich wohne da doch auch teils.

@Lynee166

Wenn Du da wohnst, kann er natürlich nicht einfach das Schloss auswechseln. Das ist dann aber eine andere Sache als Du sie beschrieben hattest.