Kann mich der Ehepartner vom Grundstück verweisen, obwohl er nicht der Eigentümer ist?

4 Antworten

Wenn du eine Mieterin besuchen willst, kann der Vermieter oder dessen Ehepartner dir kein Haus- und somit Besuchsverbot erteilen. 

Das ist aber eine Sache, die deine Freundin mit ihren Eltern ausfechten sollte und nicht  du. 

Der Vermieter kann dir zwar Hausverbot erteilen, was aber nur bewirkt, dass du nur noch auf kürzestem Weg zu deiner Freundin darfst. Den Besuch kann er aber nicht verbieten. 

Sorry hab ich vergessen zu erwähnen. Der Ehepartner (Ehemann) ist auch nicht Vermieter, dies läuft aließ über die Ehefrau.

@CarterSlade

Das ist unwichtig. Er kann dir den Besuch bei der Mieterin so oder so nicht verbieten. Auch als Vermieter könnte er das nicht.

Ganz habe ich die Eigentums und Mietverhältnisse zwar nicht verstanden, aber die Wohnung ist ein besonders geschützter Bereich, der Eigentümer hat da kaum Rechte, nur der "Besitzer" also wer in der Wohnung rechtsmässig wohnt. Der Bewohner kann alleine entscheiden, wer ihn besucht, wer bei ihm übernachtet ... das kann kein Vermieter oder Eigentümer verbieten.

Es ist dabei auch nicht zulässig, wenn der Grundstückseigentümer den Zugang zur Wohnung sperrt  mit dem Argument, dass es sein Grundstück ist.

Im Prinzip ja, das Nähere regelt § 1361 b BGB