Wie lang sind Aufbewahrungsfristen für Unterlagen bei Verstorbenen?

5 Antworten

Erbansprüche verjähren nach 30 Jahren. Insoweit können die Unterlagen der Mutter und Großmutter bedenkenlos vernichtet werden.

Inwieweit der Nachlass des Vaters längst abgewickelt und insoweit keinerlei Ansprüche mehr auftauchen können, beurteilst du besser selbst.

Unstreitig können Versicherungspolicen, Rechnungen, Verträge, Zeugnisse, Rentensachen, Kontoauszüge und Schriftwechsel des Erblassers aus dieser Zeit entsorgt werden.

Sterbeurkunde, Erbfallmeldung (Bankontenaufstellung), Erbschein, Grabnutzungsrecht, Nachlassverzeichnis und andere wichtige Urkunden nehmen kaum einen fingerbreit Platz in einem Ordner ein und sollten abgeheftet bleiben.

G imager761

Also die von Mutter und Oma kannst Du komplett entsorgen, wenn Du keine als Erinnerungsstücke willst.

Vom Vater eigentlich auch schon alles, denn bei der Rente ist er "abgemeldet", ebenso bei den Versicherungen, und Konto existiert nicht mehr.

Nur, wenn was dabei sein sollte, wo noch was "nachkommen" kann, das dann erst nach dem 10. Jahr......vorsorglich

Ich würde auch die 10 Jahre nehmen, vorsorglich.

Unter 30 Jahre fallen Mahnbescheide, Urkunden. Sofern von Mutter und Oma bis heute nichts gekommen ist, kommt auch nichts mehr.

Aufheben würde ich Bauunterlagen, sofern darunter.

Versicherung und Rente kannst du bereits entsorgen, da kann eigentlich nichts mehr kommen.

M. W. gibt es keine Aufbewahrungsfristen für Unterlagen von Verstorbenen.

Ich habe gar nichts mehr von meinen Eltern außer den Sterbeurkunden.