Vater hat geerbt, habe ich Anspruch?

8 Antworten

Nein - so ein Weitervererben gibt es grundsätzlich nicht - wenn du nicht im Testament berücksichtigt bist, endet die Vererbung bei deinem Vater. Wenn Dein Vater bereits verstorben wäre, würde das Erbe auf seine Kinder aufgeteilt werden - aber da er noch lebt, ist er sozusagen "Enderber".

Nein, du hast keinen Anspruch auf einen Geldanteil. Dein Vater hat Unterhalt für dich

gezahlt und ist somit seiner Pflicht nachgekommen.

Dein Vater kann das geerbte Geld ausgeben. Du musstest die EV wegen deines

Vaters abgeben ? Wie das ? Du musst eine EV nur dann abgeben, wenn du

persönlich Schulden hast, welche du nicht zurückzahlen kannst und auch nichts

Pfändbares vorhanden ist.

Ausgeschlossen ist, dass du für jemand anderen eine persönliche EV abgeben musst.

Irgednwie ist deine Argumentation nicht so recht schlüssig.

Doch du bist gierig, daher auch keine  rechtliche Antwortgebung.

Menschen wie du sind nur auf's Geld aus, nehmen und nehmen... Hast so keinen Kontakt keinen Umgang zu ihm, beruht vlt. auch auf Gegenseitigkeit, Menschen die schlecht sind von denen sollte man sich fern halten auch vom Geld. Seiner Pflicht ist dein Erzeuger nachgekommen in dem er Unterhalt zahlte. Mehr kam von ihm nicht, gut mag sein, weil er vlt. wusste, was da für ein Prachtexemplar an Mensch heranreift.

Mit deiner Fragestellung hätte ER den Beweis.

Trotzdem schönen Tag noch!

yasmina230789 
Fragesteller
 27.03.2011, 14:35

ahja und das weist du?? weist du was ne ev ist? Der herr hat vor nen paar monaten geerbt und hält es nich für nötig seiner Tochter mal die dumme ev abzunehmen, für die ER verantwortlich ist!

Ich wollte wissen ob ich einen anspruch habe, denn dann hätte ich ihm gesagt das ich weis das ich einen anspruch habe und er mir entweder die ev endlich abnimmt oder ich mein erbe haben will......

NAJA

Und ich sag jetzt mal nichts dazu, das du dir einfach mal das recht nimmst und ironischerweise mich als Prachtexemplar betitelst.

Mein Vater ist seiner Pflicht nachgekommen und hat gezahlt, unregelmäßig aber das ist ja völlig egal. Seine Pflichten die er als vater hatte ist er nicht nachgekommen.

Ich würde sagen, wenn man bedenkt das ich einen Vater hab, der seiner Tochter seit vielen jahren nicht mehr zum geburtstag gratuliert, der wenn er sie sieht, durch sie hindurch schaut und der Jahrelang versucht hat in die erziehung meiner Mutter rein zu reden. Meinen Bruder immer wieder gegen meine Mutter aufgehetzt und das meine Mutter immer schwer belastet hat, da mein bruder das spiel bis heute mitmacht obwohl mein Bruder lange zeit im KH lag weil der tolle vater ihn immer wieder schlug etc. Wenn man mal das alles bedenkt, dann bin ich ein "Prachtemxemplar"

Ich bin ohne irgendein gestörtes verhältnis zu männern aufgewachsen, und das obwohl ich so nen assi als erzeuger habe. Ich bin  meinem Kind eine gute Mutter und bin bestimmt nicht nur auf´s Geld aus, denn sonst würde ich auf der faulen haut sitzen. Ich geh arbeiten und das mit Kind! Und das völlig alleine. Ich könnte auch einen auf alleinerziehende mutti machen und mir alles bezahlen lassen, aber NAJA du weist ja bescheid

sindbadkaroL  27.03.2011, 14:50
@yasmina230789

Das soll ja hier kein Streitdialog werden

aber durch das Geld bekommst du nichts weiteres

Du bist dann nur genauso, wie er und das hast du mit deiner Fragestellung

verdeutlicht, nichts weiteres wollte ich dir damit sagen.

Willst du das mal angenommen du bekommst irgendwann deinen Teil,

ist es eine Genugtuung? Will man mit diesem Geld die Fehler gerade biegen für Liebesentzug, Schläge und der gleichen.

Es wäre falsch, es handelt sich auch bei dieser kleinen Form von Schlägen, Liebesentzug in einer Art von Blutgeld. (nur eine leichte Art normal steht dieser Begriff wirklich für Blut fängt aber auch schon an bei diesen leichten --->eigentlich schon heftig, Verstößen an)

Du wirst dadurch nicht glücklich und es vergiftet dein weiteres Leben, weil deine Gedanken in diesem Bezug nie frei sein können und dich für viele weitere Dinge und Beziehungen zu anderen Menschen behindern und lähmen können.

Du kannst davon halten was du möchtest aber nie den Fehler machen, NIE

in irgendeiner Form Geld einfordern, von der Person, die dir seelische Verletzungen oder in dem Fall deinem Bruder geschlagen hat...

Es behindert dich glücklich zu sein ganz einfach, und hat man / frau Pech erlebt, irgendwann sollte man damit abgeschlossen haben, um wirklich glücklich zu werden...

yasmina230789 
Fragesteller
 27.03.2011, 15:00
@sindbadkaroL

doch ich wäre damit glücklich, denn dann wäre die EV endlich weg, die mir wirklich vieles erschwert!

Ich will ehrlich gesagt nicht mal einen teil, sondern einfach nur das er die EV ablöst, denn ich weis ja das er es jetzt endlich zahlen könnte....

Aber ich hab ja antworten bekommen, und weis ja nun das ich kein recht drauf habe

Nein Jasmina soweit hier deutsches Recht gilt,  hast Du nicht. Da ich vermute, es lag im diesen Fall kein Testament vor und Dein Vater (Erzeuger wie von Dir benannt) einschl. seine Geschwister gemäß Reihenfolge die Erbschaft zu gleichen Anteilen erhalten. Die Nachfolger, d.h. seine Kinder, Kindeskinder treten nur bei seinem Ausfall seinen Anteil an. Rein theoretisch bist du mal bei Ihm mit anteilig erberechtigt soweit hier keine Ehefrau ins Spiel kommt und anders. Das nennt man  auch Pflichtteil.  Was bedeutet EV?

yasmina230789 
Fragesteller
 27.03.2011, 20:14

okay danke

Die EV ist die Eidesstattliche Versicherung, das bedeutet man MUSS unterschreiben das man etwas nich zahlen kann und nun einen Eintrag in der Schufa bekommt, der nicht mehr gelöscht wird, außer man zahlt es....

lila2000  28.03.2011, 15:35
@yasmina230789

Versuche die EV anderweitig zeitnah abzulösen.  Du bist noch jung siehst gut aus, versuche irgendwie an einen guten Job plus seriöse Nebenjobs zu kommen. Dein Vater wird Dir nichts  abgeben, vergiss es. Also durchbeißen, wünsche trotzdem alles Gute...... 

Nein. Erst wenn dein Vater nicht mehr lebt, hast du Anspruch auf das dann noch vorhandene Vermögen.

 

Wenn du über nicht gezahlten unterhalt einen Titel in der Handhast (Urteil), dann kannst du den GVZ beauftragen übers Gericht, weil dein Vater derzeit flüssig ist.