Meine Oma möchte mir ihr Haus vererben!

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Man muß zwei Dinge unterscheiden. Das Erbe und den Pflichtteil.

Deine Oma kann als Erben einsetzen, wen sie will. Am einfachsten ist es natürlich, wenn sie Sie als Alleinerben einsetzt.

Testament 

Hiermit setze ich ... als meinen alleinigen Erben ein. 

Datum, Ort, Unterschrift

Zu beachten ist, das ein Testament handschriftlich (von der Oma) oder öffentlich erfolgen muß.

Vom Erbe ist das Pflichtteilsrecht zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um eine Forderung in Geld, die der Pflichtteilsberechtigte gegen die Erben geltend machen kann. Sie beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil ist verzinslich zu stunden, wenn die sofortige Zahlung eine besondere Härte, z.B. den Verkauf des Hauses, für den Erben bedeuten würde.

Die richtige Antwort hast Du schon von vielen Nutzern hier bekommen. Ich rate Dir, auch weil Du Dich mit Deiner Mutter gut verstehst, Deine Oma zu überzeugen, keinen Keil zwischen Dir und Deiner Mutter zu treiben, das Haus sollte zuerst Deiner Mutter gehören, denn sie wurde auch darin groß. Es passiert täglich, dass Häuser verkauft werden. Du wirst ja später auch von Deiner Mutter mal erben, ob nur den Pflichtteil, das hängt mit von Dir ab. Familien gehen durch solche Erbschaftsstreitereien nur kaputt!

Wenn ihr den Pflichtteil deiner Mutter moeglichst gering halten wollt, koenntet ihr mal ueber eine Schenkung zu Lebzeiten der Oma nachdenken. Schenkt sie dir das Haus jetzt und lebt noch 10 Jahre, dann ist fuer deine Mutter nichts mehr zu holen. Stirbt sie schon vor Ablauf der 10 Jahre, wird nur ein Teil des Wertes zur Pflichtteilberechnung herangezogen (gestaffelt nach Jahren, wird im Laufe der Jahre immer geringer).

Für mich die beste Antwort. Eine Mutter sollte immer zurückstehen zu Gunsten des Kindes.

Wie schon erwähnt steht ihr der Pflichtteil zu. Wenn deine Mutter eine Schwester/Bruder hat, dann stehen diese auch in der Erbfolge!

Wenn deine Mutter ein Einzelkind ist, dann musst du dir das Haus mit ihr teilen - hat sie Geschwister wird es auf alle gleich aufgeteilt.

Hängt davon ab, ob deine Oma ein Testament hat. Und wenn ja, kann sie, meines Wissens nach, ihre Tochter nicht ganz enterben.

Wenn sie kein Testament hat, dann ist deine Mutter (ihre Tochter)vorher in der Erbfolge dran.

Was man testamentarisch regeln kann, erfährst Du/ erfahrt Ihr beim Notar. Ein Testament sollte ohnehin notariell beglaubigt sein, sonst ist es (leichter) anfechtbar.

Disclaimer: Bin kein Jurist: Alle Angaben ohne Gewähr!

danke trotzdem =)