Erwischt beim Fahren ohne Führerschein?

18 Antworten

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Hallo CCPlayer33,

hier sind ja nun schon einige Antworten gegeben worden, aber so richtig zutreffend und vollständig Beantwortet hat keiner die Frage. Deshalb hier noch einmal meine Antwort.

Zum erstens. Dir wird nicht vorgeworfen, dass Du ohne Führerschein gefahren bist, denn das Fahren ohne Führerschein ist nur ein Ordnungswidrigkeit die gerade mal mit einem Verwarnungsgeld von 10,00 Euro geahndet wird.

Dir wird vorgeworfen ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, ohne im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis zu sein. Die Polizei die den Unfall aufgenommen hat, hat deshalb ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage eingeleitet:


§ 21 Straßenverkehrsgesetz - Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder 
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Mit 18, kannst Du auch Glück haben, dass bei Dir noch das Jugendstrafrecht angewendet wird und Du statt mit der im § 21 StVG genannten Geld.- oder Freiheitstrafe nur mit einer erzieherischen Maßnahme belegt wirst.

Rein theoretisch währe hier auch noch wie von einigen Angeführt eine Speere von 6 Monaten bis zu 5 Jahren nach den beiden folgenden Rechtsgrundlagen möglich:


§ 69 StGB - Entziehung der Fahrerlaubnis 

(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht. 

(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen 

  1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c), 
  2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316), 
  3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder 
  4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht, 

so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.


§ 69a StGB - Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis 

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet. 
 


Wie Du dem Gesetzestext des § 69 StGB entnehmen kannst, ist die Fahrerlaubnis nur dann zu entziehen, wenn sich aus der Tat selbst ergibt, dass der Fahrer ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Fahren ohne Fahrerlaubnis an sich gehört aber nicht zu den Taten, die automatisch dazu führen, dass die Fahrerlaubnis zu entziehen ist.

In der Regel erfolgt deshalb auch keine Sperre, so dass Dir keine Steine im Weg gelegt werden, wenn Du die Fahrerlaubnis erwerben willst.

Allerdings muss ich jetzt an dieser Stelle eine kleine Einschränkung machen. Du schreibst:

bin gerade dabei mein Führerschein zu machen

Die Polizei hat gegen Dich ein Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr eingeleitet. Über diesen Umstand wird die Fahrerlaubnisbehörde informiert. Dieses führt wieder automatisch dazu, dass Du bis zum Abschluss des Strafverfahrens, sprich bis das Verfahren eingestellt wurde oder Du verurteilt wurdest, keine Zulassung zur Prüfung erhalten wirst.

Das heißt, in nächster Zeit wirst Du nicht zur Prüfung zugelassen. Du musst erst warten, bis das ganze Strafverfahren abgeschlossen wurde. Das kann jetzt also durchaus noch ein halbes bis dreiviertel Jahr oder länger dauern, bis Du zur Prüfung für die Fahrerlaubnis zugelassen wirst.

Schöne Grüße
TheGrow

Dann noch ein Hinweis, was die Schadenregulierung des Unfalles angeht.

Die Fahrzeugversicherung muss den Schaden an dem Fahrzeug auf das Du aufgefahren bist vollständig regulieren.

Da Du aber durch die Fahrt ohne Fahrerlaubnis eine sogenannte Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung begangen hast, kann Dich die Versicherung bis zu einer Höhe von 5000,- Euro in Regress nehmen.

Der Witz an der Sache ist, dass wenn der Schaden unter 5000,- Euro beträgt, dass die Versicherung im Rahmen der Regressforderung den vollen Schaden von Dir zurückfordert, Deine Mutter aber trotzdem in der Versicherung im Folgejahr hochgestuft wird, weil die Versicherung des Unfallschaden reguliert hat und somit nicht mehr so viel Unfallfreie Jahre hat. 

Ja das gibt eine anzeige den fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach §21 StVG eine Straftat auf die eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe steht.

Zudem kann auch deine Mutter belangt werden wenn sie es zugelassen hat das du ohne Fahrerlaubnis gefahren bist.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Kriegst vermutliche eine Belobigung und die Heldenmedaille. Wenn es aber dumm läuft.... Es handelt sich dabei um eine Straftat nach § 21 StVG. Das gibt Geldstrafe oder stattdessen Sozialstunden, wenn du keine Knete hast. Ja und die 6 Punkte in Flensburg gehen ja nicht, weil kein Lappen das ist. Ich schätze aber das du 2 Jahre Sperre bekommst. Mit Vorstrafen kommt es eventuell sogar zu einer noch längeren Sperre kommen und auf alle Fälle MPU bevor du den Lappen wieder bekommen kannst. Da hast du tatsächlich voll ins schwarze getroffen. Dein einziges Glück, wenn niemand verletzt wurde.

Ja und die 6 Punkte in Flensburg gehen ja nicht, weil kein Lappen das ist.

Unsinn

klar geht das

@ginatilan

Stimmt, aber sind nur noch 4 Punkte.

@Toblas

Stimmt, aber sind nur noch 4 Punkte.

Auch das nicht.

Es sind 2 Punkte, bei isolierter Sperrfrist 3

@Crack

Jaaa, und bei infizierter Sperrfrist sicher 3,58 Monate.

@Toblas

Jaaa, und bei infizierter Sperrfrist sicher 3,58 Monate.

Etwas Kritik musst Du schon vertragen können.

@toblas

Sogar Fußgänger können Punkte in Flensburg bekommen :)

@ichausstuggi

Jooo, hoffentlich steinigt man mich jetzt nicht.

gibt es eine sperre oder eine anzeige oder was ?

Ja, genau das.

Es wird einiges auf dich zukommen, eine Anzeige auf alle Fälle, und voraussichtlich auch eine Sperre.