VAN oder LKW? Geldbuße für Anhängerfahrt mit "VAN"
Moin, Ich hab gesucht, aber nichts verwertbares geunden: Ich haben einen Peugeot Boxer 3,5t zGG, der laut KFZ-Schein als "VAN" zugelassen ist und nicht als "LKW geschlossener Kasten", wie ich das bisher kannte. Auf diesen Umstand wies mich erst der Autobahnpolizist hin, der mich wegen einer Hängerfahrt am Sonntag angehalten hat. Er gab daraufhin selbst zu, dass ich ein Sonderfall wäre und er mich weiterfahren lassen würde und ich abwarten solle, "ob da noch was kommt", das könne er gar nicht sagen. Nun flattert das Ticket ins Haus: Verstoß gegen §30 Abs. 3 STVO, (hier ist aber immer nur von LASTKRAFTWAGEN die Rede). Trotzdem 120,00 Euro + Gebühren und Auslagen. Bin ich nun ein VAN oder ein LASTKRAFTWAGEN? Und würde ein Einspruch Sinn machen oder nur noch mehr Kosten nach sich ziehen?
Danke!! Michael
2 Antworten
Wende Dich an die Zulassungsstelle. Frage nach, was jetzt richtig ist. Daß Du von der Polizei angehalten wurdest und eine Strafe zahlen mußt.
Hey,Erhebe Einspruch gegen das Ticket und sende der Bußgeldstelle auch eine Kopie deines KFZ-Scheins zu.Da steht ja deutlich drin das dein Auto kein LKW ist.Ob die Zulassungs-stelle die richtige Auskunft erteilt bezweifel ich.Ich denke das Der Tüv oder ein Peugeot Händler dir da eher weiter helfen können. Viel Glück.