Urlaubsgeld P-Konto?

3 Antworten

"Um diese Leistungen zu schützen, sollten Sie zunächst Ihrer Bank eine Abrechnung über die Leistungen vorlegen und darum bitten, Ihnen hierfür einen einmaligen Freibetrag einzuräumen. Ist Ihre Bank hierzu nicht bereit, können Sie einen individuellen Freigabeantrag beim Vollstreckungsgericht gemäß § 850k Abs. 4 ZPO stellen.
Das Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort, das den Beschluss über die Kontopfändung erlassen hat. Wurde die Pfändung durch das Finanzamt erlassen, muss der Freigabeantrag für Ihr Pfändungsschutzkonto beim Finanzamt gestellt werden.
Um die vorstehenden Leistungen zu schützen müssen Sie folgende Unterlagen im Rahmen des Antrags vorlegen:
Kontoauszüge der letzten drei Monate
Abrechnung über die zu schützenden Leistungen (Entgeltabrechnung, Unterhaltsvereinbarung, Bewilligungsbescheid)
Pfändungsbeschluss über die bestehende Kontopfändung"
Quelle: p-konto.de

MissBiene 
Fragesteller
 07.06.2017, 15:04

Hey,lieben dank für deine Antwort. Ich habe mich darüber schon mal belesen und mich gewundert,das es beim weihnachtsgeld ohne probleme ging.

DieMoneypenny  07.06.2017, 16:30

Vielleicht bist Du beim letzten Mal unter der Freigrenze geblieben?!? 🤔

MissBiene 
Fragesteller
 07.06.2017, 21:02
@DieMoneypenny

Da war der Betrag ähnlich, waren auch ca 400€ mehr. Darum wundert mich das so,naja ich versuch es morgen mal bei der Bank. Vielen Dank für die Antwort:)

Sollteste mit deiner Bank besprechen. Normalerweise wird ja Geld über der Grenze an die Gläubiger weitergeleitet.

Du kannst nur bis zur pfändungsfreien Grenze verfügen. Mehr nicht.