Urlaub wegen Minusstunden verrechnen?

2 Antworten

Minusstunden und Urlaub haben nichts miteinander zu tun.

Einmal genehmigter Urlaub kann nur in ganz seltenen Fällen vom AG "zurückgenommen" werden.

Da muss der AG aber nachweisen, dass ohne den AN dem Betrieb großer Schaden zugefügt würde. Da wäre z.B. Verlust eines großen Auftrags, Verlust von Arbeitsplätzen usw.

Bei einem Azubi wird der AG bestimmt keinen "wichtigen" Grund zur Urlaubsrücknahme haben, ein Azubi ist keine vollwertige Arbeitskraft.

Urlaub "streichen/abziehen/verrechnen geht gar nicht.

Deine Chefin kann Dir wegen der unerlaubten/unentschuldigten Abwesenheit in der Berufsschule eine Abmahnung geben, mehr aber auch nicht.

Für Urlaubsabzug, Urlaubsstreichung und/oder Urlaubsverrechnung gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Sollte sie darauf bestehen, soll sie Dir zuerst einmal die Rechtmäßigkeit nachweisen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo SOMGSOMG,

bereits genehmigte Urlaubsanträge können nur aus betrieblich wichtigen Gründen zurückgenommen werden.

Dass du Minusstunden hast, ist kein wichtiger betrieblicher Grund.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung