Urlaub wegen Minusstunden verrechnen?
Hallo Leute,
Ich befinde mich im 1. Ausbildungsjahr in BW und bin in einer komischen Situation. Ich habe die Schule nicht geschwänzt aber die Paar mal (3) früher verlassen wegen privaten Gründen. Meine Chefin meinte, dass das als Fehlstunden zu sehen ist, da Ich keinen Attest oder so was hatte. Jetzt ist meine Frage, dürfte Sie mir mein schon genehmigten Urlaub streichen wegen diesen Minusstunden? Ist das nach dem Gesetz erlaubt? Mir ist klar, dass ich das Nacharbeiten muss. Und finde es in Ordnung. Nur weiß Ich nicht Sie mir mein Urlaub als einem Azubi streichen darf/Tag abziehen?
Danke für Eure Antworten.
2 Antworten
Minusstunden und Urlaub haben nichts miteinander zu tun.
Einmal genehmigter Urlaub kann nur in ganz seltenen Fällen vom AG "zurückgenommen" werden.
Da muss der AG aber nachweisen, dass ohne den AN dem Betrieb großer Schaden zugefügt würde. Da wäre z.B. Verlust eines großen Auftrags, Verlust von Arbeitsplätzen usw.
Bei einem Azubi wird der AG bestimmt keinen "wichtigen" Grund zur Urlaubsrücknahme haben, ein Azubi ist keine vollwertige Arbeitskraft.
Urlaub "streichen/abziehen/verrechnen geht gar nicht.
Deine Chefin kann Dir wegen der unerlaubten/unentschuldigten Abwesenheit in der Berufsschule eine Abmahnung geben, mehr aber auch nicht.
Für Urlaubsabzug, Urlaubsstreichung und/oder Urlaubsverrechnung gibt es keine gesetzliche Grundlage.
Sollte sie darauf bestehen, soll sie Dir zuerst einmal die Rechtmäßigkeit nachweisen.
Hallo SOMGSOMG,
bereits genehmigte Urlaubsanträge können nur aus betrieblich wichtigen Gründen zurückgenommen werden.
Dass du Minusstunden hast, ist kein wichtiger betrieblicher Grund.
emesvau