Wie Minusstunden abbauen?

10 Antworten

Deine Story macht keinen Sinn. Bist du dir sicher das der AG da rechtlich korrekt gehandelt hat?

Grundsätzlich:

  • Der AG hat für Arbeit zu sorgen. Wenn du weniger eingeteilt wirst ist das Annahmeverzug und nicht dein Problem
  • Der AG kann natürlich betrisbsurlaub ausrufen wenn grade eh keiner arbeiten kann wegen dem Umbau. Das darf aber nicht dein ganzer Urlaub sein.

In beiden Fällen hättest du keine Minusstunden.

150 Stunden sind bei 8h etwa 19 Tage. Wenn du 30 Tage hast blieben noch 11 zur freien Verfügung wenn während des Umbaus betriebsferien waren.

Urlaub darf nur verwehrt werden wenn triftigen Gründe vorliegen. Es müssen deinerseits aber keine triftigen Gründe für den Urlaub vorliegen. Einzige Ausnahme bei Azubis sind Schultag. Deine Gründe werden erst dann relevant wenn du und dein Vetrerter gleichzeitig Urlaub wollen. Das dürfte bei einem Azubi aber eher nicht gegeben sein denn die sind üblicherweise nicht unersetzlich.

Minusstunden für den Azubi

Minusstunden in der Ausbildung sind nicht zulässig. Der Azubi ist im Betrieb, um zu lernen und hat das Recht, die tägliche Arbeitszeit auch dort zu verbringen. Selbst wenn Sie nach Hause geschickt werden, ist es als bezahlte Freistellung aufzufassen.

https://www.rechtsanwaltsfachangestellte.org/arbeitszeit-fuer-auszubildende/

In dem unten genannten Link gibt es eine Telefonnummer, anrufen um sich zu erkundigen.

https://www.stark-fuer-ausbildung.de/

Ob das rechtlich korrekt ist, einen Zwangsurlaub zu nehmen bzw. Minusstunden zu machen, die dann auf den Jahresurlaub angerechnet werden, habe ich so meine Zweifel. Denn der Erholungsurlaub dient der Erholung und nicht der Bequemlichkeit des Arbeitgebers.

Erkundige dich bei der Ärztekammer (ich meine, dass sie für die Azubis zuständig ist) oder hast du einen Ansprechpartner/Ausbilder, der dir weiterhelfen kann?

Ich werde mich mal erkundigen. Dankeschön!

Es ist immer die Kammer zuständig, die für das jeweilige Berufsfeld zuständig ist ... also IHK bei Industrie und Handel, Handwerkskammer beim Handwerk usw.

Bei Rechtsfragen ist maßgeblich das Land relevant, dessen Rechtslage herangezogen werden muss. Im Folgenden gehe ich von Deutschland aus ...

"Zwangsurlaub wegen Umbau" halte ich für fragwürdig (soweit es den gesetzlichen Anspruch angeht). Wenn Du deine Arbeitskraft im Rahmen des Vertrags zur Verfügung stellst, der Arbeitgeber diese aber nicht nutzt, ist das sein Problem.

Auch kann er nicht einfach deine Urlaubswünsche ablehnen. Er muß das ausreichend begründen können. Die gesetzlichen Vorgaben lassen ihm da nicht viel Spielraum.

Wenn die Praxis wegen Umbauarbeiten geschlossen ist, sind die daraus resultierenden Minusstunden nicht dein Problem. Außerdem führt Urlaub nicht zu Minusstunden.

Ich sehe das auch so (Praxisschließung wg. Umbauarbeiten). Vermute aber, dass diese "Minusstunden" mit dem Urlaub abgegolten werden sollen. Sie muss sich offiziell beraten lassen. Könnte aber zur Folge haben, dass sie die Praxis wird wechseln müssen. Wer will schon eine Azubine, die auf ihre Rechte pocht?