Minusstunden bei Kündigung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nun meint mein Chef ich solle die Stunden nach der Kündigung nacharbeiten. Darf er das verlangen?

Nach Ablauf der Kündigungsfrist it er nicht mehr Dein Chef und hat nichts mehr - aus dem Arbeitsverhältnis heraus - zu bestimmen.

Ich bin der Meinung er könne die Stunden einfach von meinem letzten Gehalt abziehen.

Ja, das ist der normale Vorgang in solchen Fällen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für den ⭐

Nun über Jahre 30 Minusstunden gesammelt

Und dies im öffentlichen Dienst. Mein erster Gedanke, wer es glaubt wird selig.

Hast du feste Arbeitszeiten oder gleitende Arbeitszeit? Bist du gegangen oder hat Chef dich nach Hause geschickt?

Unterstellt die Minusstunden sind korrekt und der Anspruch des Chefs ist noch nicht verjährt, kann er die nicht erbrachte Gegenleistung nur vom Gehalt abziehen. Ob ausschließlich vom letzten oder über einen längeren Zeitraum gestreckt, kommt auf deinen Lohn an.

Ist Chef hier dein Fachvorgesetzter oder dein Personalchef? Als Fachvorgestzer soll er vielleicht besser mal die Füße still halten , bevor er den Gegenwind eines Personalchef nicht vertragen würde.

"...da ich oft früher nach Hause gegangen bin, da ich einfach nicht viel zu tun hatte."

Wenn dein Arbeitgeber dir nicht genug Arbeit gegeben hat und du deshalb (mit seinem Einverständnis) nach hause gegangen bist, dann dürfen dir dadurch keine Minusstunden entstehen. Du bietest deine Arbeit an, der Betrieb nimmt sie nicht an, obwohl das im Vertrag vereinbart ist und damit befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug.

Sollten die Minusstunden aber gerechtfertigt sein, dann kann der Betrieb nur während des Arbeitsverhältnisses einen Ausgleich verlangen. Eine Arbeitsleistung zu verlangen, nachdem das Arbeitsverhältnis beendet ist, geht gar nicht. Das sollte ein "Chef" wissen.

Wenn der Arbeitnehmer aus eigenem Antrieb (mit Zustimmung des Arbeitgebers) wegen zu wenig Arbeit nach Hause gegangen ist, dann hat er eben nicht seine Arbeitskraft angeboten, und der Arbeitgeber ist eben nicht in Annahmeverzug geraten.

Hier sind die Minusstunden - so, wie es scheint - also selbstverschuldet!

Und hier ist von Nacharbeiten nach der Kündigung (also in der Kundigungsfrist) die Reden, nicht von Nacharbeiten nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Ich habe nun über die Jahre ungefähr 30 Minusstunden angesammelt, da ich oft früher nach Hause gegangen bin, da ich einfach nicht viel zu tun hatte.

Bei eigenverschuldeten Minusstunden kann der Arbeitgeber diese letztendlich nur mit dem Gehalt verrechnen.

Nacharbeiten nach Ablauf der Kündigungsfrist - geht schon aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht.

Man kann von Dir die Bezahlung der Minusstunden auf Basis Deines letzten Stundenlohns verlangen. Du hast ja schließlich Geld bezogen für eine nicht erbrachte Arbeitsleistung.