Urlaub nach kündigung IG Metall

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30/12x8, also 20 Tage sind korrekt. Der gesamte tarifliche Urlaubsanspruch wird gezwölftelt. Das Ergebnis darf nur nicht geringer ausfallen, als der gesetzliche Mindesturlaub für das ganze Kalenderjahr gewesen wäre. Dieser ist mit 20 Tagen Urlaub bei einer 5-Tage-Woche erfüllt.

Es gilt Dein Arbeitsvertrag. Die andere Rechnung gibt aber das gleiche Ergebnis, Du darfst nur nicht Punkt vor Strich rechnen sondern der Reihe nach!

helmi186 
Fragesteller
 22.07.2013, 21:08

Bei der ersten Rechnung komme ich auf 20 Urlaubstage und bei der 2 komme ich auf 26,66 Urlaubstage. Auch mit Punkt vor Strich. Also die 20 gesetzlichen plus 8/12 der 10 Urlaubstage des Tarifvertrages.

Helmi123  22.07.2013, 21:20
@helmi186

Rechne doch nochmal nach: wenn Du die 20 und die 10 addierst, kommst Du auf 30. Also lautet die Rechnung ebenfalls 30/12*8, Ergebnis also 20.

helmi186 
Fragesteller
 22.07.2013, 21:41
@Helmi123

Ja stimmt, weiß auch nicht was ich da gelesen habe. Trotzdem danke.