Urlaub nach kündigung IG Metall
Hallo, ich habe da eine frage zum urlaub nach der kündigung. Der Betrieb in dem ich arbeite gehört der ig Metall an. Ich arbeite 5 Tage die Woche mit 38 Std.habe laut Arbeitsvertrag 30 Tage urlaub. Ich habe zum 31.08.2013 gekündigt und war bisher der Annahme das mir der volle Jahresurlaub zusteht nach § 4 BUrlG. Das gilt aber wohl nur wenn tariflich nichts anderes vereinbart wurde. Ich habe mich nun etwas erkundigt das kam dabei raus: 30:12x8 (Urlaubstage : Monate x Monate die ich noch arbeite) Also eine 1/12 Regelung. Jetzt habe ich aber auch eine Berechnung gesehen die wie folgt aussieht: 20 gesetzliche Urlaubstage + 10:12x8 ( Urlaubstage durch den Tarifvertrag : Monate x monate die ich noch arbeite) Ich Blicke da nicht mehr durch.
2 Antworten
30/12x8, also 20 Tage sind korrekt. Der gesamte tarifliche Urlaubsanspruch wird gezwölftelt. Das Ergebnis darf nur nicht geringer ausfallen, als der gesetzliche Mindesturlaub für das ganze Kalenderjahr gewesen wäre. Dieser ist mit 20 Tagen Urlaub bei einer 5-Tage-Woche erfüllt.
Es gilt Dein Arbeitsvertrag. Die andere Rechnung gibt aber das gleiche Ergebnis, Du darfst nur nicht Punkt vor Strich rechnen sondern der Reihe nach!
Bei der ersten Rechnung komme ich auf 20 Urlaubstage und bei der 2 komme ich auf 26,66 Urlaubstage. Auch mit Punkt vor Strich. Also die 20 gesetzlichen plus 8/12 der 10 Urlaubstage des Tarifvertrages.