Urlaub nach Kündigung. Darf mein Chef mir diesen verwehren?
Hallo Ihr Lieben,
ich habe letzte Woche, mit einer Frist von 2 Wochen, gekündigt. Mit dieser Kündigung war mein Chef nicht ganz einverstanden, da ich laut seiner Aussage eine Frist von 4 Wochen hätte, obwohl er mir eine Probezeit versprochen hat und ich mich noch in dieser befinde. Er hat mir die Abschrift meiner Kündigung aber unterschrieben. Nun habe ich noch 4 Urlaubstage offen. Diese wollte ich eigentlich nehmen. Nun stellt sich mein Chef aber wieder quer. Er will, dass ich bis zum 31. arbeite und ich mir meinen Urlaub ausbezahlen lasse. Er hat den anderen ehemaligen Angestellten aber auch nie die Urlaubstage ausgezahlt. Und dazu schuldet er mir noch 3 Tankgutscheine, die er mir versprach. Was soll ich nun tun? Kann ich überhaupt etwas tun? Kann ich meinen Urlaub doch einklagen? Oder könnte er dann sagen, dass ich doch bis zum 15. bei ihm arbeiten muss? Ist das Gegenzeichnen der Kündigung eine Einwilligung oder kann er noch sagen, dass er gegen die Kündigung ist? Hiiiiiilfe!!!
6 Antworten
Wenn Du keine schriftliche Probezeitvereinbarung und auch keine Zeugen für die mündliche Vereinbarung einer Probezeit hast, kann Dein AG auf eine Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB bestehen.
Die verkürzte Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB muss vereinbart sein oder es kommt ein entsprechender Tarifvertrag zur Anwendung.
Er hat mir die Abschrift meiner Kündigung aber unterschrieben.
Dein AG hat den Erhalt Deiner Kündigung quittiert. Das ist aber nicht automatisch ein Einverständnis zur Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Dein AG hat, wie ein AN, drei Wochen Zeit gegen die falsche Kündigungsfrist zu klagen. Ob er das tut, bezweifle ich, ist aber die Rechtslage.
Man kann Urlaub den der AG nicht genehmigt schon einklagen. Da wird Dir aber die Zeit nicht reichen.
Wenn Dein AG Dich zum 31. Oktober aus dem Vertrag entlässt, obwohl Du eine falsche Kündigungsfrist angegeben hast, würde ich an Deiner Stelle "die Füße ruhig halten".
Verabschiede Dich am 31.10. mit Anstand und das war's.
Wenn Dein AG Dir Deinen Resturlaub nicht auszahlt, schreibst Du ihm einen Brief (Mahnung), setzt ihm eine Frist von 7-10 Tagen und forderst ihn zur Zahlung auf. Schreib dazu dass Du, sollte bis zum genannten Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht einreichst. Meist genügt das um AG "umzustimmen".
Zahlt er nicht kann ein Anwalt für Dich Klage erheben wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist. Du kannst aber auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Man hilft Dir dort bei der Klageformulierung und das ist kostenlos.
Wenn der Urlaub vor deiner Kündigung noch nicht genehmigt war, kann er dir den Urlaub in der Kündigungsfrist verwehren.
Natürlich muss es dir diesen nach Austritt auszahlen - das ist klar - aber leider kann er dir vorschreiben, ob du ihn noch konsumieren kannst oder nicht!
Bzgl. der Kündigungsfrist - hier gilt die gesetzlich verpflichtete oder die vertraglich vereinbarte Zeit zum einhalten. Dh dein Chef kann das einfordern, das vereinbart(schriftlich) wurde.
das ist mir neu - er kann es doch über die Variante mit der Auszahlung machen?
@ newbalance456:
Mag ja sein, dass Dir das neu ist - aber so ist die gesetzliche Bestimmung.
Ob Urlaub genommen oder ausgezahlt wird, ist nicht in das Belieben des Arbeitgeber (oder auch beider) gestellt.
Das Bundesurlaubsgesetz BUrlG schreibt in § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 4 zwingend vor, dass Urlaub nur dann ausgezahlt werden darf, wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus dringenden betrieblichen Gründen oder z.B. wegen Erkrankung des Arbeitnehmer ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann.
Alles was versprochen wurde,ist im Zweifel nichts wert.Die Kündigung muß nicht unterschrieben werden.Du darfst mit der Unterschrift drauf aber davon ausgehen,das er diese akzeptiert hat,auch mit der Kündigungsfrist.Ob diese zwei Wochen oder mehr beträgt,kann man nur beantworten wenn man Deinen Vertrag kennt,bzw.,die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.Wenn Du das Finanzamt nicht reich machen möchtest,könntest Du um eine Bescheinigung über die offenen Urlaubstage bitten.Dein Neuer Arbeitgeber kann Dir diesen Urlaub auch gewähren.Diese Regelung ist gesetzlich vorgesehen,neben anderen Varianten.Es ist aber weniger üblich und bekannt.Nebenabreden mit anderen Beschäftigen kannst Du grundsätzlich nicht auf Dich anwenden.Du müsstest beweisen,das es seit langem und für alle Beschäftigten die ausscheiden so gehandhabt worden wäre...unmöglich.Beste Grüße
Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Das bedeutet dass du in einem Rechtsstreit nachweisen musst, dass die Kündigung zugestellt wurde. (da ist eine Gegenzeichnung sinnvoll) Er kann die Kündigung also nicht ablehnen oder ähnliches
Wenn das mit den Tankgutscheinen schriftlich festgehalten wurde, ist alles ok. Falls nicht, wird es schwer sein, das rechtlich geltend zu machen.
Steht irgendwas im Arbeitsvertrag zu 1. der Probezeit? 2. der Urlaubsregelung?
LG
Die Kündigungsfrist von 14 Tagen in der Probezeit ist gesetzlich vorgeschrieben. Die kann dein Chef nicht eigenmächtig auf 4 Wochen erweitern:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
Äußert der Arbeitnehmer Urlaubswünsche, muss der Arbeitgeber diesen nachkommen, sofern er sich nicht wiederum darauf berufen kann, dass dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmers dringende betriebliche Belange oder
Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.
Einklagen wird nicht viel bringen da, bevor es zu einer Urteilsfindung kommt, Du mit Sicherheit schon nicht mehr dort arbeitest.
Du kannst aber deinen Urlaub mittels einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.
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Du kannst aber deinen Urlaub mittels einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.
Das beste, was ich bisher in allen Antworten hier gelesen habe.
Vorausgesetzt, es gibt tatsächlich eine Eilbedürftigkeit: dass z.B. ohne die rechtlich zustehende Urlaubsgenehmigung eine geplante Reise nicht angetreten werden kann.
Wenn der Urlaub vor deiner Kündigung noch nicht genehmigt war, kann er dir den Urlaub in der Kündigungsfrist verwehren
Das geht so einfach nicht. Grundsätzlich muss etwaiger Resturlaub zum Austrittsdatum hin gewährt werden.