20 Urlaubstage im Jahr gesetzlich erlaubt?

3 Antworten

Was Du bekommst ist der gesetzliche Mindesturlaub bei einer 5-Tage-Woche. Der Gesetzgeber schreibt im bundesurlaubsgesetz § 3 einen Mindesurlaub von 4 Wochen vor.

Deine Bekannten arbeiten in Betrieben wo tariflich, durch eine Betriebsvereinbarung oder freiwillig durch den AG zusätzliche Urlaubstage gewährt werden. Wenn Dein AG nicht tarifgebunden ist und es keine Betriebsvereinbarunb bezügl. zusätzlichen Urlaub gibt, muss er Dir nicht mehr geben.

Der gesetzliche jährliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage, wobei als Werktage alle Kalendertage anzusehen sind, welche nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, § 3 BUrlG. Demnach gilt der Samstag ebenfalls als Werktag. Das Gesetz legt somit hinsichtlich des Mindesturlaubs von 24 Werktagen die Sechs-Arbeitstage-Woche zugrunde. Fraglich ist daher, wie der Mindesturlaub zu ermitteln ist, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers nicht auf alle Werktage der Woche verteilt ist, der Urlaub jedoch nach Werktagen bemessen wird.

Die Antwort gibt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, nach der der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers in diesem Fall dem Verhältnis entsprechend in Arbeitstage umgerechnet werden muss. Werktage und Arbeitstage sind rechnerisch so in Beziehung zueinander zu setzen, dass bei Verteilung der Arbeitszeit auf weniger als sechs Arbeitstage die Gesamtdauer des Urlaubs durch die Zahl sechs geteilt und mit der Zahl der Arbeitstage einer Woche multipliziert wird (BAG, Urteil vom 27.01.1987 - 8 AZR 579/84). Formel für die Errechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs: 24 Werktage : 6 = 4; 4 x tatsächliche Arbeitstage = Mindesturlaubstage im Einzelfall

Bei einer Fünf-Arbeitstage-Woche beispielsweise würde der Mindesturlaub 20 Werktage betragen.

Bestimmt sich der Urlaubsanspruch aufgrund Regelungen in einem Tarifvertrag oder einem Einzelarbeitsvertrag nach Arbeitstagen und nicht nach Werktagen, so bedarf es dieser Umrechung nicht.

Quelle:

http://www.asp-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht_krefeld/urlaub.htm#Dauer%20und%20Berechnung%20des%20gesetzlichen%20Mindesturlaubs

Dein Arbeitgeber scheint nach einer Staffelungstabelle zu gehen, die den Grundurlaub nach Lebensalter festlegt. Das verrät mir, dass du die Lehre abgeschlossen hast und unter 25 Jahren bist.

Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen (Bundesurlaubsgesetz) bezieht sich meines Wissens auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit ist der Anspruch im Dreisatz umzurechnen. Im Fall einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch daher umgerechnet 20 Arbeitstage. In allen Fällen entspricht er also vier Arbeitswochen.

Wenn du nachweisen kannst, dass du regelmäßig ohne weitere Vergütung samstags arbeiten musst, kann der Anspruch also höher ausfallen. Das wäre aber dann eher ein Fall für einen Rechtsanwalt.

Der mittlere Abschnitt ist ja ok, der Anfang und der Schluss ist Blödsinn.

"Grundurlaub nach Lebensalter" was soll das sein? Das gibt es im Urlaubsgesetz nicht (oder muss ich meine Bücher alle wegwerfen?)

@Hexle2

neenee, behalt mal deine Schriftstücke

@Hexle2

Das mit dem Alter beziet sich auf Jugendliche:

Für Jugendliche ist der Urlaub nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:

Mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,

mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,

mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.