Urlaub beim Prospekte verteilen?

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In Deinem Vertrag sind zwei Dinge nicht in Ordnung - oder (deutlicher) rechtswidrig - und damit nicht wirksam:

Erstens ist die Suche nach einer Urlaubsvertretung nicht Aufgabe des Arbeitnehmers, sondern das gehört in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.

Zweitens ist auch die Vereinbarung zur Auszahlung des Urlaubs am Jahresende unwirksam; sie verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz. Zustehender Urlaub darf nicht ausgezahlt werden, sondern muss gewährt werden. Eine Auszahlung ist nur dann erlaubt, wenn Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann!

Dein Arbeitgeber muss Dir also grundsätzlich Urlaub im Kalenderjahr gewähren, und er muss selbst seine Personalplanung so einrichten, dass er Dir den Urlaub auch genehmigen kann.

An der Unwirksamkeit dieser Vereinbarungen (1. selbst für eine Vertretung sorgen zu müssen und 2. den Urlaub am Jahresende ausbezahlt zu bekommen) ändert auch die Tatsache nichts, dass sie von Dir unterschrieben wurden.

Du musst nach diesem Vertrag selbst sehen, wer Deine Sachen austrägt, wenn Du im Urlaub bist. Also frag einfach überall rum oder ruf auch bei dieser Firma an. Vielleicht haben sich schon welche gemeldet, die auch austragen möchten, aber noch keinen Bezirk bekommen haben.

Natürlich steht auch Dir Urlaub zu, wie allen anderen Leuten auch. Mit 5 Tagen Urlaub fährst Du aber gut, gesetzlich geregelt sind nämlich nur 4 Tage.

Familiengerd  21.03.2016, 17:36

Aber beide Regelungen sind nicht bindend (im Falle der Auszahlung des Urlaubs auch rechtswidrig) - auch wenn sie unterschreiben wurden!

...du musst dich um irgendeine Vertretung kümmern. Frag halt zB bei Facebook. Jede Stadt, jedes Dorf hat eine "Gruppe". 

Vom Vertrag her steht da nur, dass du den Urlaub ausbezahlt bekommst - anstatt die freien Tage. Je nachdem wie viel du arbeitest sind das für 5 Tage vielleicht 10-15 Stunden, die du am Ende des Jahres extra berechnet bekommst. 

Familiengerd  21.03.2016, 17:35

Aber beide Regelungen sind nicht bindend (im Falle der Auszahlung des Urlaubs auch rechtswidrig) - auch wenn sie unterschreiben wurden!