Muss ich die Vertretung machen?

3 Antworten

Du bist nur zu den Stunden verpflichtet, die in Deinem Arbeitsvertrag stehen. Wenn Du die Vertretung machen willst, kannst Du das. Du musst aber nicht oder hast Du eine Verpflichtung zur Mehrarbeit im Vertrag?

Wenn Du die Stunden bezahlt haben möchtest, Du aber nicht zur Mehrarbeit verpflichtet bist, kannst Du ja mit Deinem Vorgesetzten oder dem Personalbüro darüber reden. Wenn Du der Firma entgegenkommst, kannst Du auch Entgegenkommen erwarten. Vielleicht kannst Du die gearbeiteten Überstunden auch in ganzen Tagen abfeiern. Lass Dir das aber schriftlich geben

Gibt es einen Betriebsrat bei Euch? Wenn ja, hat dieser ja auch ein Mitspracherecht was die Mehrstunden betrifft. Überstunden sind genehmigungspflichtig.

Wenn Du 8 Stunden am Stück arbeiten kannst, egal ob mit Abfeiern oder Vergütung der Überstunden, hat sich das Thema Teilerwerbsminderungsrente wahrscheinlich erledigt, denn um diese zu bekommen, musst Du nachweisen und vom Arbeitgeber bestätigt bekommen, dass  Du nicht in der Lage bist, 8 Stunden täglich zu arbeiten.

Wenn Du die Vertretung machen willst und kannst, dann mach es. Allerdings kann es nicht sein, dass Du die Überstunden, die Du dann machst, abstottern musst. Die solltest Du dann auch am Stück nehmen können. Entweder mal einen Tag oder eine ganze Woche, je nach Menge der Stunden.