Urlaub - Muss ich die Blumen gießen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein sie darf die Wohnung nicht betreten oder nur, wenn im Vertrag etwas von täglicher Reinigung steht, wäre dann wie im Hotel das die Reinigungskraft täglich ins Zimmer geht. Eigentlich mietet man eine Ferienwohnung um genau das nicht zu haben. Ihr macht dort Urlaub und seid nicht als Personal angestellt also müsst ihr keine Blumen gießen. Habe ich so auch noch nie von jemandem gehört, gibt es nicht. Falls ihr noch länger dort bleibt würde es vielleicht sinnvoll sein zu fragen ob die Vermieterin die Pflanzen rausnehmen kann. Außerdem würde ich verschiedene kleine Markierungen machen um zu sehen wo sie überall kontrolliert, z.B. etwas vor die Schranktür stellen und genau die Stelle merken.

Betreten darf der Vermieter die Wohnung nur, wenn dies in den AGB des Vertrags geregelt wurde. Das kann der Fall sein, wenn bestimmte Services (Handtücher wechseln) angeboten werden.

Wenn sowas nicht vereinbart wurde, darf sie die Wohnung auch nicht betreten.

Also, darf die Vermieterin so vehement darauf bestehen, dass wir diese blöden Blumen gießen??

Warum macht ihr das nicht einfach? Die Pflanzen kosten auch Geld.

Der Vermieter darf ,während der Vermietung, die Ferienwohnung nicht ohne vorheriger Absprache mit euch betreten. Es sei denn es ist Gefahr in Verzug.

Und Blumen gehören nicht dazu.

Ich würde hierzu einen Anwalt befragen.

Und natürlich die Vermieterin ansprechen.

Als wir nun vor 4 Tagen ankamen, bat die Vermieterin uns, wir sollen doch bitte täglich die Zimmerpflanzen gießen. 

Wenn ihr die Bitte bejaht habt, müsst ihr das jetzt auch machen. Wenn die Pflanzen eingehen, könnten die euch dann vielleicht in Rechnung gestellt werden.

Zum Betreten kommt es auf den Vertrag an.

Also 13 Absatz 1 im Grundgesetz schreibt die Unverletzlichkeit der Wohnung vor. Ohne Erlaubnis darf kein Vermieter die Wohnung während der Mietzeit betreten, außer es liegen schwerwiegende Gründe vor oder mit den Blumen wäre das vertraglich festgehalten. Bei Notfällen darf ein Vermieter natürlich so rein, zb bei Wasserrohrbruch etc. aber ansonsten ist die Wohnung eure Privatsphäre

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
YellowLuma 
Fragesteller
 13.10.2021, 13:43

Also im Vertragstand alles mögliche nur nix vom Thema Blumen gießen da bin ich mir sicher 😂

Rico1312  13.10.2021, 13:44
@YellowLuma

Ja dann darf sie das nicht kannst ihr gerne das Grundgesetz zeigen hahahahah dafür kann sie sogar hohe Strafen bekommen

Rico1312  13.10.2021, 13:46
@Rico1312

Sie kann natürlich die Polizei rufen und sagen „Gefahr im Vollzug weil die Blumen sterben“ wenn sie damit durchkommt darf sie mit denen rein HAHAHAHA