Muss ich mich ummelden wenn ich viel Zeit bei meinem Freund verbringe?

1 Antwort

Nicht, was die Vermieterin will, ist Ausschlag gebend, sondern, was das Meldegesetz aussagt.

Du hast Deine eigene Wohnung, die Du auch benutzt und bei Deinem Freund bist Du zu Besuch, was man u. a. daran erkennt, dass Du überwiegend dann bei ihm bist, wenn er auch da ist und dass Du die Besuche mindestens einmal pro Woche unterbrichst.

Man muss sich da anmelden, wo man den eigenen Lebensmittelpunkt sieht, bzw. die überwiegende Zeit verbringt, was in Deinem Fall die Wohnung Deines Freundes ist. Aber wer kontrolliert das amtlicherseits schon?

Gibt es in Deiner Stadt eine Zweitwohnsitzsteuer und ist Deine Hauptwohnung außerhalb, könnte es natürlich sein, dass Du Dich schon deswegen mit Zweitwohnsitz anmelden musst. Aber auch hier gilt, wo kein Kläger, da kein Richter.

Die Vermieterin hat keinerlei Vorteile davon, dass Du Dich anmelden würdest und sie hat auch keinerlei Verpflichtungen diesbezüglich. Mit Kündigungsmöglichkeit hat es erst rechts nichts zu tun. Lass Dich nicht irr machen.

Sicherheitshalber könntest Du mal beim Einwohnermeldeamt nachfragen, was wäre, wenn Du während der Woche, so ca. 3 - 5 Tage, bei Deinem Freund wohnen würdest. Wo das ist und dass Du das schon seit einem halben Jahr so machst, musst Du nicht dazu sagen.