Darf mein Vermieter ohne zu fragen in meinem Gartenanteil herumlaufen und Deko aufstellen?

8 Antworten

Es ist nicht dein Gartenanteil. Dir ist mietvertraglich die (Mit- ) Nutzung gestattet, mehr nicht. Allein das Wort Mitnutzung sagt explizit aus, dass der Garten auch von anderen genutzt wird.  Ja, deine Vermieterin darf da rumlaufen, Deko aufstellen, Blümchen pflanzen und braucht dich nicht um Erlaubnis zu fragen.

Frage: Darfst du den Gartenanteil "mitbenutzen" oder ist dieser Gartenanteil für deine "ausschliessliche" Nutzung reserviert. 

Im ersten Fall darf die Vermieterin Deko aufstellen. Im zweiten Fall nicht. 

Er darf, denn ist ist nicht Dein Garten sondern lediglich Mitbenutzung.

Jabbery123 
Beitragsersteller
 07.06.2017, 20:02

Okay. Auch wenn sie gar nicht hier wohnt und sonst auch niemand im Haus wohnt? 

Der Passus wo diese Mitbenutzungsklausel steht, wurde lediglich Handschriftlich dem eigentlichen Mietvertrag hinzugefügt

Kirschkerze  07.06.2017, 20:04
@Jabbery123

Es ist trotzdem IHR Garten, und wenn sie täglich dafür 200 km fährt um sich reinzusetzen. Mitbenutzung ist und bleibt Mitbenutzung nicht Mietung.

johnnymcmuff  07.06.2017, 20:04
@Jabbery123

Okay. Auch wenn sie gar nicht hier wohnt und sonst auch niemand im Haus wohnt? 

Auch dann.

Der Passus wo diese Mitbenutzungsklausel steht, wurde lediglich Handschriftlich dem eigentlichen Mietvertrag hinzugefügt

Auch dann.

Jabbery123 
Beitragsersteller
 07.06.2017, 20:09
@johnnymcmuff

Dann muss ich das wohl so hinnehmen. Im Gespräch vor Vertragsabschluss war nämlich immer davon die Rede, dass der vordere Garten mir gehört. Im Vertrag steht leider was anderes.

Ist deine Vermieterin eine Seniorin und beginnt senil zu werden? Sag ihr ganz klar, dass es so nicht geht. Reagiert sie nicht, dann kürze die Miete (lege die Differenz auf ein Extrakonto) und guck mal was passiert.

Interesierter  07.06.2017, 20:04

Mitbenutzung oder ausschliessliche Nutzung sind dann doch noch zwei paar Stiefel. 

Vielleicht wäre es gut, Begriffe wie "senil" nicht zu verwenden. Vor allem, wenn man selbst die Frage nicht verstanden hat. 

Realisti  07.06.2017, 20:07
@Interesierter

@ interesierter

Sehr charmant. Wo ist dein 2. s von Interesse geblieben?

Mitbenutzung gestattet heißt nicht dass du den Gartenteil gemietet hast. Entsprechend kann die Vermieterin da rumlaufen und aufstellen wozu sie lust hat. und von "deinem Garten" sind wir bei Mitbenutzungsgestattung mal ganz weit entfernt